KARSTADT QUELLE New Media AG, Essen (Theodor-Althoff-Straße 2, 45133 Essen). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden KARSTADT QUELLE Business Services GmbH am 08. Juli 2005 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
KARSTADT QUELLE New Media AG, Essen (Theodor-Althoff-Straße 2, 45133 Essen). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 04.07.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tag und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 04.07.2005 mit der KARSTADT QUELLE Business Services GmbH mit Sitz in Essen (Amtsgericht Essen, HRB 16675) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Gesellschaft, deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
KARSTADT QUELLE New Media AG, Essen (Theodor-Althoff-Straße 2, 45133 Essen). Die StreamEvent AG, Unterhaching (AG München HRB 130903) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 20. Juni 2005 und der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Gesellschaften vom selben Tag mit der Gesellschaft durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes auf diese gem. § 2 Ziff 1 UmwG verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Gesellschaft, deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
KARSTADT QUELLE New Media AG, Essen (Theodor-Althoff-Straße 2, 45133 Essen). Die Gesellschaft hat den Entwurf eines Verschmelzungsvertrages zwischen der Gesellschaft als übertragendem Rechtsträger und KARSTADT QUELLE Business Services GmbH mit Sitz in Essen vom 20.06.2005 am 24.06.2005 beim Handelsregister eingereicht.
KARSTADT QUELLE New Media AG, Essen (Theodor-Althoff-Straße 2, 45133 Essen). Die Gesellschaft hat den Entwurf eines Verschmelzungsvertrages zwischen der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger und StreamEvent AG mit Sitz in Unterhaching am 15.06.2005 beim Handelsregister eingereicht.
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