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a)
Windpark Bliestorf GmbH
c)
Der alleinige Geschäftszweck der
Gesellschaft besteht in Übereinstimmung
mit § 1 Abs. 19 Nr, 23a KAGB darin, dem
Funktionieren des Gemeinwesens dienende
Einrichtungen, Anlagen, Bauwerke
(einschließlich Immobilien) oder jeweils
Teile davon (einschließlich
Bewirtschaftungsgegenständen), die der
Stromerzeugung aus regenerativen
Energiequellen dienen (insbesondere aus
Windkraft, Solarenergie, Wasserkraft und
Geothermie) nebst zugehöriger
Infrastruktur (insbesondere Anlagen zur
Verarbeitung, Speicherung oder zum
Transport von Elektrizität oder stofflichen
Energieträgern) (Infrastrukturanlagen), zu
erwerben, zu errichten, zu sanieren, zu
betreiben und/oder zu bewirtschaften
sowie zu veräußern, jede Geschäftstätigkeit
zu entfalten, die geeignet ist, der
Entwicklung dieser Geschäftsfelder zu
unterstützen und/oder zu fördern, und/oder
um Beteiligungen an anderen Infrastruktur-
Projektgesellschaften im Sinne des § 1
Abs. 19 Nr. 23a KAGB im In- und Ausland
(jede solche Gesellschaft eine
Betelligungsgesellschaft) zu gründen, zu
erwerben, sich an ihnen zu beteiligen, zu
halten, zu verwalten und/oder zu veräußern.
Die Gesellschaft darf unter Beachtung der
aufsichtsrechtlichen Besonderheiten
insbesondere auch Darlehen aufnehmen
und Belastungen im Sinne des § 260 Abs. 3
und 4 KAGB (einschließlich Sicherheiten für
Darlehen) bestellen, sofern diese mit den
Vorgaben des KAGB vereinbar sind. Die
Gewährung von Darlehen seitens der
Gesellschaft an Dritte ist ausgeschlossen,
wobei als Dritte in diesem Sinne nicht
gelten unmittelbare und mittelbare
Gesellschafter der Gesellschaft sowie
unmittelbare und mittelbare
Beteiligungsgesellschaften, wenn und
soweit die jeweilige Darlehensgewährung
nach den gesetzlichen Vorschriften
(insbesondere unter Berücksichtigung der
aufsichtsrechtlichen Besonderheiten)
zulässig ist. Der Gesellschaft sind die
Gewährung von Bürgschaften und
sonstigen Sicherheiten und die Übernahme
von Garantien für Dritte (einschließlich
Beteiligungsgesellschaften) nicht gestattet.
Die Gesellschaft kann alle Geschäfte und
Handlungen vornehmen, die diesem
Gesellschaftszweck unmittelbar oder
mittelbar zu dienen bestimmt und nach den
gesetzlichen Vorschriften (insbesondere
unter Berücksichtigung der
aufsichtsrechtlichen Besonderheiten)
zulässig sind, soweit hierdurch die
Qualifikation der Gesellschaft als
Infrastruktur-Projektgesellschaft im Sinne
des KAGB und der Anlagebedingungen des
Infrastruktur-Sondervermögens „KGAL
klimaSUBSTANZ" nicht berührt wird. Dabei
darf sie jedoch nur solche Tätigkeiten
entfalten, die die AIF-
Kapitalverwaltungsgesellschaft des
Infrastruktur-Sondervermögens „KGAL
klimaSUBSTANZ" für dieses Infrastruktur-
Sondervermögen ausüben darf. Die
Gesellschaft darf nur folgende
Vermögensgegenstände erwerben: a)
Infrastrukturanlagen im Sinne des § 1 der
Besonderen Anlagebedingungen des
Infrastruktur-Sondervermögens „KGAL
klimaSUBSTANZ" in der jeweils geltenden
Fassung, b) Anteile an
Beteiligungsgesellschaften wie oben
definiert, c) Liquiditätsanlagen nach
Maßgabe der einschlägigen
aufsichtsrechtlichen Vorgaben und d) zur
Bewirtschaftung der
Vermögensgegenstände erforderliche
Gegenstände. Die Gesellschaft hat
insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass
a) die Befugnisse der Verwahrstelle nach
den einschlägigen aufsichtsrechtlichen
Vorgaben sichergestellt werden, b) sich die
Gesellschaft nur an
Beteiligungsgesellschaften beteiligt, deren
Gesellschafter ihre Einlagen vollständig
gezahlt haben; c) die von der Gesellschaft
neu zu erwerbenden Anteile an
Beteiligungsgesellschaften und etwaige
sonstige Vermögensgegenstände (soweit
aufsichtsrechtlich eri'orderlich) vor ihrem
Erwerb und danach regelmäßig
entsprechend den einschlägigen
aufsichtsrechtlichen Vorgaben bewertet
werden, wobei der Erwerbsbewerter nicht
zugleich die regelmäßige Bewertung
durchführen darf. |
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a)
Die Gesellschaft wird durch zwei
Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Bestellt:
Geschäftsführer:
Petry, Jens, Feldkirchen-Westerham, * ‒.‒.‒‒
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Ausgeschieden:
Geschäftsführer:
Lindner, Konrad, Eichenau, * ‒.‒.‒‒
Bestellt:
Geschäftsführer:
Weßel, Heiko, München, * ‒.‒.‒‒
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Ausgeschieden:
Geschäftsführer:
Ochsenkühn, Andreas, Wolfratshausen,
* ‒.‒.‒‒ |
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 18.09.2025 hat die
Satzung neu gefasst.
Dabei wurde geändert: Firma, Gegenstand und
Vertretungsregelung. |
a)
18.02.2026
Barth |
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b)
Ausgeschieden:
Geschäftsführer:
Stingl, Alexandra, München, * ‒.‒.‒‒
Ausgeschieden:
Geschäftsführer:
Weiß, Michael, Kirchseeon, * ‒.‒.‒‒
Bestellt:
Geschäftsführer:
Lidner, Konrad, Eichenau, * ‒.‒.‒‒
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Bestellt:
Geschäftsführer:
Ochsenkühn, Andreas, Wolfratshausen,
* ‒.‒.‒‒
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
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a)
05.07.2023
Nier |