Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
23 |
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b)
Bestellt:
Vorstand:
Kathrein, Anton, Brannenburg, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Vertretungsbefugnis geändert, nun:
Mitglied des Leitungsorgans:
Johanning-Meiners, Harald, Köln, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
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a)
08.01.2024
Härschel |
22 |
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b)
Ausgeschieden:
Mitglied des Leitungsorgans:
Vogt, Jochen Christian Wolfgang, Rohrdorf,
* ‒.‒.‒‒ |
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Mitglied
des Leitungsorgans oder einem anderen
Prokuristen:
Daniel, Schkalda, Chemnitz, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
12.10.2022
Härschel |
HRB 24848: KATHREIN SE, Rosenheim, Anton-Kathrein-Str. 1-3, 83022 Rosenheim. Personendaten geändert, nun: Mitglied des Leitungsorgans: Vogt, Jochen Christian Wolfgang, Rohrdorf, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 24848: KATHREIN SE, Rosenheim, Anton-Kathrein-Str. 1-3, 83022 Rosenheim. Die KATHREIN Intellectual Property GmbH mit dem Sitz in Rosenheim (Amtsgericht Traunstein HRB 27452) sowie die KATHREIN net.tech GmbH mit dem Sitz in Rosenheim (Amtsgericht Traunstein HRB 28124) und die KEL Electronic GmbH mit dem Sitz in Rosenheim (Amtsgericht Traunstein HRB 28145) sind jeweils auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 21.10.2020 mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 24848: KATHREIN SE, Rosenheim, Anton-Kathrein-Str. 1-3, 83022 Rosenheim. Vertretungsbefugnis geändert, nun: Mitglied des Leitungsorgans: Vogt, Jochen Christian Wolfgang, Wiesbaden, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Bestellt: Mitglied des Leitungsorgans: Johanning-Meiners, Harald, Köln, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
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