KAZ Verwaltungs GmbH, Köln, (Stüttgenweg 2, 50935 Köln).Die Verschmelzung ist in den Registern der übernehmenden RWE Power Aktiengesellschaft am 20.08.2009 und 27.08.2009 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
KAZ Verwaltungs GmbH, Köln, (Stüttgenweg 2, 50935 Köln).Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.07.2009 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 21.07.2009 mit der RWE Power Aktiengesellschaft mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 117) und Essen (AG Essen HRB 17420) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf den Registerblättern des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.