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KB Mediengesellschaft mbH & Co. KG, Oldenburg (HRA 3794) inaktiv

Firmendaten

Anschrift
Donnerschweer Str. 86
26123 Oldenburg
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 0 keine Angabe
Register
Registernr.: HRA 3794
Amtsgericht: Oldenburg
Rechtsform: GmbH & Co. KG
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die KB Mediengesellschaft mbH & Co. KG aus Oldenburg war im Handelsregister Oldenburg unter der Nummer HRA 3794 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die KB Mediengesellschaft mbH & Co. KG ihren Standort nicht geändert. Die KB Mediengesellschaft mbH & Co. KG wies zuletzt einen Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 12.05.2020)

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Registermeldungen 3

Calendar 04.03.2019
Löschung

HRA 3794: KB Mediengesellschaft mbH & Co. KG, Oldenburg, Donnerschweer Str. 86, 26123 Oldenburg. Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: KBM Beteiligungsgesellschaft mbH, Oldenburg (Amtsgericht Oldenburg HRB 4926). Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist erloschen.

Calendar 29.08.2008
Veränderung

KB Mediengesellschaft mbH & Co. KG, Oldenburg (Oldenburg). Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: KB Beteiligungsgesellschaft mbH, Oldenburg (Amtsgericht Oldenburg HRB 4942). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.06.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.06.2008 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 30.06.2008 mit der KB Beteiligungsgesellschaft mbH mit Sitz in Oldenburg (Amtsgericht Oldenburg, HRB 4942) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

Calendar 29.08.2008
Veränderung

KB Mediengesellschaft mbH & Co. KG, Oldenburg (Oldenburg). Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: KB Beteiligungsgesellschaft mbH, Oldenburg (Amtsgericht Oldenburg HRB 4942), von der Vertretung ausgeschlossen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.06.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.06.2008 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 30.06.2008 mit der KB Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co.KG mit Sitz in Oldenburg (Amtsgericht Oldenburg, HRA 3798) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

Historie 2

04.03.2019
Entscheideränderung

Austritt
KBM Beteiligungsgesellschaft mbH
Persönlich haftender Gesellschafter

Registervorgang

Löschung 04.03.2019

29.08.2008
Entscheideränderung

Austritt
KB Beteiligungsgesellschaft mbH
Persönlich haftender Gesellschafter

Entscheideränderung

Eintritt
KB Beteiligungsgesellschaft mbH
Persönlich haftender Gesellschafter