HRA 242007:KBB Beteiligungs-GmbH & Co. KG, Böblingen, Waldburgstraße 34, 71032 Böblingen.Prokura erloschen: Gaiser, Günter, Böblingen.
KBB Beteiligungs-GmbH & Co. KG, Böblingen, Waldburgstraße 34, 71032 Böblingen. Die Eintragungen laufende Nummer 3 und 4 werden hinsichtlich der Firmenbezeichnung der GUNDO Verwaltungsgesellschaft mbH & Co. Vermietungs KG von Amts wegen wie folgt berichtigt: Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) hat im Wege der Abspaltung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 15.12.2010 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag einen Teil ihres Vermögens (Kommanditanteil mit einer Kommanditeinlage von 1.518.536,89 EUR an der GUNDO Verwaltungsgesellschaft mbH & Co. Vermietungs KG mit dem Sitz in Pullach, Amtsgericht München HRA 71036) auf die Kommanditgesellschaft unter der Firma "Blitz 09-920 GmbH & Co. KG", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRA 725874) übertragen (Abspaltung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
KBB Beteiligungs-GmbH & Co. KG, Böblingen, Waldburgstraße 34, 71032 Böblingen. Gemäß Artikel 65 EGHGB von Amts wegen ergänzt als Geschäftsanschrift: Waldburgstraße 34, 71032 Böblingen. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) hat im Wege der Abspaltung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 15.12.2010 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag einen Teil ihres Vermögens (Kommanditanteil mit einer Kommanditeinlage von 1.518.536,89 EUR an der GRUND Verwaltungsgesellschaft mbH & Co. Vermietungs KG mit dem Sitz in Pullach, Amtsgericht München HRA 71036) auf die Kommanditgesellschaft unter der Firma "Blitz 09-920 GmbH & Co. KG", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRA 725874) übertragen (Abspaltung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
KBB Beteiligungs-GmbH & Co. KG, Böblingen, Waldburgstraße 34, 71032 Böblingen. Die Eintragung laufende Nummer 3 wird hinsichtlich der Firmenbezeichnung der GRUND Verwaltungsgesellschaft mbH & Co. Vermietungs KG von Amts wegen wie folgt berichtigt: Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) hat im Wege der Abspaltung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 15.12.2010 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag einen Teil ihres Vermögens (Kommanditanteil mit einer Kommanditeinlage von 1.518.536,89 EUR an der GRUNDO Verwaltungsgesellschaft mbH & Co. Vermietungs KG mit dem Sitz in Pullach, Amtsgericht München HRA 71036) auf die Kommanditgesellschaft unter der Firma "Blitz 09-920 GmbH & Co. KG", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRA 725874) übertragen (Abspaltung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.