KBG - Kurtsiefer Beteiligungs GmbH & Co. KG, Königswinter, Eduard-Rhein-Straße 2, 53639 Königswinter. Der Formwechsel ist mit Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform (HRB12685) am 16.10.2013 wirksam geworden.
KBG - Kurtsiefer Beteiligungs GmbH & Co. KG, Königswinter, Eduard-Rhein-Straße 2, 53639 Königswinter. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom 26.08.2013 im Wege des Formwechsels in die KBG-Kurtsiefer Beteiligungs GmbH mit Sitz in Königswinter (Amtsgericht Siegburg 41 AR 545/2013) umgewandelt. Der Formwechsel wird erst wirksam mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.