Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
7 |
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a)
Geschäftsführer können ermächtigt werden, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
b)
Geändert (Vertretung), nun
Geschäftsführer:
Fleer, Holger, Lüdenscheid, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 28.01.2025 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 4 und 6
(Vertretung) beschlossen. |
a)
13.02.2025
Dr. Hess
b)
Fall 7 |
HRB 130082: AWO Hamburg Service gGmbH, Hamburg, Von-Bargen-Straße 18, 22041 Hamburg. Die Gesellschafterversammlung vom 03.12.2020 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: KBK Kunterbunte Küche gGmbH.
HRB 130082: AWO Hamburg Service gGmbH, Hamburg, Von-Bargen-Straße 18, 22041 Hamburg. Berichtigt (Geburtsdatum), nun Geschäftsführer: Fleer, Holger, Lüdenscheid, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt.
HRB 130082: AWO Hamburg Service gGmbH, Hamburg, Von-Bargen-Straße 18, 22041 Hamburg. Ausgeschieden Geschäftsführer: Röhrs, Tjark, Seevetal, * ‒.‒.‒‒. Bestellt Geschäftsführer: Fleer, Holger, Lüdenscheid, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt.
HRB 130082: AWO - Aktiv in Hamburg gGmbH, Hamburg, Witthöfftstraße 5-7, 22041 Hamburg. Die Gesellschafterversammlung vom 12.08.2019 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen, insbesondere in den §§ 1 (Firma), 2 (Gegenstand des Unternehmens) und 6 (Geschäftsführer, Vertretung). Neue Firma: AWO Hamburg Service gGmbH. Änderung zur Geschäftsanschrift: Von-Bargen-Straße 18, 22041 Hamburg. Neuer Unternehmensgegenstand: Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Jugend- und Altenhilfe, die Förderung der Hilfe für Flüchtlinge sowie die Förderung des Wohlfahrtswesens. Dieser Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch - die Verpflegung und Versorgung von Schülerinnen und Schülern in Schulen sowie Kindern in Kitas mit Mahlzeiten und Getränken; - die Verpflegung und Versorgerung von Seniorinnen und Senioren in Alten-, Altenwohn- und Pflegeheimen mit Mahlzeiten und Getränken; - die Verpflegung und Versorgung von geflüchteten oder anderen hilfsbedürftigen Menschen durch die Abgabe von Mahlzeiten und Getränken in Einrichtungen der Wohlfahrtspflege. Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln. Geschäftsführer können nicht ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Bestellt Geschäftsführer: Röhrs, Tjark, Seevetal, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt. Ausgeschieden Geschäftsführer: Polis, Renate, Hamburg, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 12.08.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der AWO Hamburg Dienste GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 99685) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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