HRA 6740: KBKK Industry Services Ltd. & Co. KG, Baesweiler, Pestalozzistr. 13, 52499 Baesweiler. Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: FABA Verwaltungs Limited, Milton Keynes (Companies house of Cardiff Nr. 6002452). Von Amts wegen gemäß § 384 FamFG eingetragen Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist erloschen.
HRA 6740: KBKK Industry Services Ltd. & Co. KG, Baesweiler, Pestalozzistr. 13, 52499 Baesweiler. Es wird hiermit angekündigt, die Firma im Handelsregister von Amts wegen zu löschen, §§ 31 II HGB, 384 II FamFG.Zur Geltendmachung des Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung wird hiermit eine Frist von zwei Monate ab Veröffentlichung dieser Ankündigung bestimmt, § 393 FamFG.Gründe:Dem Registergericht ist durch Schreiben des Bundesamt der Justiz vom 03.02.2021 bekannt, dass die einzige persönliche Gesellschafterin bereits im Jahre 2011 im britischen Register gelöscht worden ist.Da die Anmeldung dieser Tatsachen auch nicht mit Androhung von Zwangsgeld im Sinne § 14 HGB herbeigeführt werden kann, ist das Ausscheiden aus der Gesellschaft ist daher von Amts wegen in das Handelsregister einzutragen.Ferner kann eine Kommaditgesellschaft ohne persönlich haftende Geseellschafter nicht existieren, ist gemäß § 384 II FamFG auch das Erlöschen der Firma bzw. Gesellschaft von Amts wegen in das Handelsregister einzutragen.Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Verfügung können Sie Widerspruch einlegen. Der Widerspruch ist bei dem Amtsgericht Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Der Widerspruch kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes abgegeben werden. Der Widerspruch muss spätestens innerhalb der gesetzten Frist nach der schriftlichen Bekanntgabe der Verfügung bei dem Amtsgericht eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn der Widerspruch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der schriftlichen Bekanntgabe der Verfügung, spätestens mit Ablauf von fünf Monaten nach Erlass der Verfügung. Die Bekanntgabe ist entweder durch Zustellung oder am dritten Tage nach Aufgabe zur Post bewirkt. Fällt das Ende der Frist auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages. Der Widerspruch muss die Bezeichnung der angefochtenen Verfügung sowie die Erklärung enthalten, dass Widerspruch gegen diese Verfügung eingelegt wird. Er ist zu unterzeichnen und soll begründet werden.Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130 a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S. 3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
FaBa Industrie Services Ltd. & Co. KG, Alsdorf (Emil-Mayrich-Straße 42, 52499 Baesweiler). Nach Firmenänderung: Neue Firma: KBKK Industry Services Ltd. & Co. KG. Der Sitz wurde verlegt nach Baesweiler.
FaBa Industrie Services Ltd. & Co. KG, Alsdorf (Annastraße 4, 52477 Alsdorf, Baugruppenzusammenstellung nach technischer Vorgabe/Zeichnung (TV/TZ)). Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: FABA VERWALTUNGS LIMITED, Milton Keynes/Großbritannien (Companies house of Cardiff Nr. 6002452).