KBM Zeitarbeit Verwaltungsgesellschaft mbH, München (Plinganserstr. 51, 81369 München). Die Verschmelzung wurde am 03.01.2008 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Walsrode HRB 110354).
KBM Zeitarbeit Verwaltungsgesellschaft mbH, München (Plinganserstr. 51, 81369 München). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 24.08.2007 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der "PMP Programmier, Montage und Produktionsservice Verwaltungs-GmbH" mit dem Sitz in Stuhr (Amtsgericht Walsrode HRB 110354) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.