Num-
mer der
Eintra-
gung |
a)
Firma
b)
Sitz, Niederlassung, inländische Ge-
schäftsanschrift, empfangsberechtig-
te Person, Zweigniederlassungen
c)
Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a)
Allgemeine Vertretungsregelung
b)
Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsfüh-
rende Direktoren, persönlich haftende
Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertre-
tungsberechtigte und besondere Vertre-
tungsbefugnis |
Prokura |
a)
Rechtsform, Beginn, Satzung oder Ge-
sellschaftsvertrag
b)
Sonstige Rechtsverhältnisse |
a)
Tag der Eintra-
gung
b)
Bemerkungen |
4 |
b)
Geschäftsanschrift:
Im Gleisdreieck 45, 23566 Lü-
beck |
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a)
24.10.2024
Steder |
HRB 17378 HL: KBT-Kern-Bohr-Technik GmbH, Lübeck, Palinger Weg 100, 23568 Lübeck. Nicht mehr Geschäftsführer: 1. Borgwardt, Peter; Geschäftsführer: 4. Borgwardt, Alena, * ‒.‒.‒‒, Selmsdorf; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Prokura: Nicht mehr Prokurist: 1. Borgwardt, Alena; 2. Borgwardt, Peter, * ‒.‒.‒‒, Lübeck; Einzelprokura mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen mit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken
HRB 17378 HL: KBT-Kern-Bohr-Technik GmbH, Lübeck, Palinger Weg 100, 23568 Lübeck. Geschäftsanschrift: Palinger Weg 100, 23568 Lübeck; Nicht mehr Geschäftsführer: 2. Wolf, Michael; Geschäftsführer: 3. Knodel, Tim, * ‒.‒.‒‒, Selmsdorf; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Prokura: 1. Borgwardt, Alena, * ‒.‒.‒‒, Selmsdorf; Einzelprokura mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen mit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken
HRB 17378 HL: KBT-Kern-Bohr-Technik GmbH, Lübeck, Gutenbergstraße 15, 23566 Lübeck. Name der Firma: KBT-Kern-Bohr-Technik GmbH; Sitz der Firma: Sitz/Niederlassung: Lübeck; Geschäftsanschrift: Gutenbergstraße 15, 23566 Lübeck; Gegenstand: Die Herstellung von Öffnungen. Kapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden. Vorstand: Geschäftsführer: 1. Borgwardt, Peter, * ‒.‒.‒‒, Selmsdorf; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer: 2. Wolf, Michael, * ‒.‒.‒‒, Lüdersdorf; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 20.04.2017 mit Änderung vom 16.11.2017; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der KBT-Kern-Bohr-Technik Wolf & Borgwardt oHG mit Sitz in Lübeck (Amtsgericht Lübeck, HRA 3032 HL) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 20.04.2017.
HRA 3032 HL: KBT-Kern-Bohr-Technik Wolf & Borgwardt oHG, Lübeck, Gutenbergstraße 15, 23566 Lübeck. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschafterversammlung vom 20.04.2017 hat die formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft in die damit neu entstehende Gesellschaft in Firma KBT-Kern-Bohr-Technik GmbH mit Sitz in Lübeck (Amtsgericht Lübeck, HRB 17378 HL) beschlossen. Die Firma ist erloschen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.