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a)
KBV Kompetenzzentrum Barrierefreiheit
Volmarstein gGmbH
b)
Wetter
Geschäftsanschrift:
Hartmannstraße 24, 58300 Wetter
c)
1. Zweck der Gesellschaft ist die
Verbesserung der Teilhabe von Menschen
mit Behinderungen, älteren Menschen und
Menschen mit physischen, psychischen
oder kognitiven Beeinträchtigungen in allen
Lebensbereichen, insbesondere durch die
Herstellung bzw. Verbesserung der
Barrierefreiheit, durch den Einsatz von
individuellen technischen Hilfen und
assistiven Technologien, sowie durch die
Anwendung der Prinzipien des Universellen
Designs.
2. Der Zweck der Gesellschaft wird
verwirklicht insbesondere durch:
- Planung und Durchführung von Projekten
zur Erforschung, Entwicklung, Erprobung
und Verbreitung von barrierefreien
Lösungen und assistiven Technologien,
sowie zur Verbesserung der
Teilhabemöglichkeiten
- Bildungs- und Schulungsangebote
- Umsetzungsbegleitung für Barrierefreiheit,
z.B. durch Beratung, Konzepterstellung,
Prüfung oder Begutachtung
- Individuelle Beratung und Unterstützung
von Menschen mit Behinderungen und
älteren Menschen, von deren
Interessenvertretungen sowie von deren
(privaten und professionellen)
Unterstützungspersonen
- Erbringung von Dienstleistungen zur
Barrierefreiheit, insbesondere Beratung des
Landes Nordrhein-Westfalen und der
jeweiligen Kommunen
Die Gesellschaft kann ihre gemeinnützigen,
mildtätigen und kirchlichen Zwecke auch
durch planmäßiges Zusammenwirken i. S.
d. § 57 Abs. 3 AO mit den nachfolgenden
Körperschaften realisieren:
- Evangelische Stiftung Volmarstein
- Evangelisches Krankenhaus Hagen-
Haspe gem. GmbH
- IDV Integrations Dienste Volmarstein
gem. GmbH
- Evangelische Altenhilfe und Betreuung
Haspe gem. GmbH
- MZV Medizinisches Zentrum Volmarstein
gem. GmbH
- ADV Ambulante Dienste Volmarstein gem.
GmbH
- Jos-Bakker-Haus gem. GmbH
- KJV Kinder- und Jugendhilfe Volmarstein
gGmbH
- Bildungsakademie Volmarstein GmbH
- WDV Wirtschaftsdienste Volmarstein
GmbH
- Volmarstein Medical GmbH
Weiterhin kann der Satzungszweck auch
durch das planmäßige Zusammenwirken im
Sinne des § 57 Abs. 3 AO mit anderen
nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG
steuerbegünstigten Körperschaften sowie
juristischen Personen des öffentlichen
Rechts verwirklicht werden.
Das planmäßige Zusammenwirken erfolgt
durch die Inanspruchnahme von Funktions-
und Unterstützungsleistungen, wie zum
Beispiel Dienst- und Beratungsleistungen.
Das planmäßige Zusammenwirken kann
zudem durch die Erbringung von Funktions-
und Unterstützungsleistungen (bspw.
Personaldienstleistungen oder Beratungen
und Dienstleistungen in Form von Planung,
Umsetzung und Durchführung von
gemeinsamen Projekten) erfolgen.
Die Gesellschaft kann sich zur Erfüllung
ihrer Aufgaben einer Hilfsperson im Sinne
des § 57 Abs. 1 Satz 2 AO bedienen,
soweit sie die Aufgaben nicht selbst
wahrnimmt. Sie kann auch ihrerseits als
Hilfsperson im Sinne des § 57 Abs. 1 Satz
2 AO für andere steuerbegünstigte
Körperschaften und Körperschaften des
öffentlichen Rechts tätig werden. |
25.000,00
EUR |
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Bachmann, Markus, Münster, * ‒.‒.‒‒
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten mit den steuerbegünstigten
Gesellschaften, die zum Konzern der
Evangelischen Stiftung Volmarstein gehören,
Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
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a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 21.11.2024 |
a)
16.12.2024
Salmann |