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KD Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Flensburg (HRB 17152 FL)

Firmendaten

Anschrift
c/o burgenta GmbH StBG / WPG
Am Fördeufer 1 b
24944 Flensburg
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: 2024
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: b: 25.000,00 EUR - 49.999,99 EUR
Branche: 3 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 17152 FL
Amtsgericht: Flensburg
Rechtsform: GmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die KD Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft aus Flensburg ist im Handelsregister Flensburg unter der Nummer HRB 17152 FL verzeichnet. Nach der Gründung am 08.07.2024 hat die KD Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft ihren Standort nicht geändert. Der Unternehmensgegenstand ist laut eigener Angabe 'Die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen und die nach dem Berufsrecht der Steuerberater vereinbarten Tätigkeiten. Weiterer Gegenstand der Gesellschaft sind die für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 2 in Verbindung mit § 43 a Abs. 2 WPO sowie § 33 in Verbindung mit § 57 Abs. 3 StBerG. Darüber hinaus alle weiteren Tätigkeiten, die nach den einschlägigen Berufsgesetzen der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe zulässig sind. Die Gesellschaft schafft die für den Gesellschaftsgegenstand nach Abs. 1 erforderlichen personellen, sachlichen und räumlichen Voraussetzungen und tätigt die damit verbundenen Geschäfte. Unvereinbare Tätigkeiten nach Berufsrecht der Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer sind ihr nicht gestattet. Die Gesellschaft darf Ge- und Verboten der auf ihren Gegenstand nach Abs. 1 anzuwendenden Berufsrechte (nachfolgend auch: anzuwendende Berufsrechte) nicht zuwiderhandeln. Die Gesellschaft darf die für sie tätigen Angehörigen der von ihr augeübten Berufe in der Freiheit ihrer Berufsausübung nicht beeinträchtigen. Die Gesellschaft hat an ihrem in § 1 Abs. 2 genannten Sitz eine berufliche Niederlassung zu unterhalten. Die Vorgaben der anzuwendenden Berufsrechte sind zu erfüllen; inbesondere hat zumindest ein geschäftsführender Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter in der beruflichen Niederlassung oder in deren Nahbereich tätig zu sein. Des Weiteren muss mindestens ein Geschäftsführer, der Wirtschaftsprüfer ist, seine berufliche Niederlassung am Sitz der Gesellschaft haben (§ 28 Abs. 1 Satz 4 WPO). Die Gesellschaft darf insbesondere weitere Beratungsstellen im Sinne von § 34 Abs. 2 StBerG und Zweigniederlassungen im Sinne von § 3 Abs. 3 WPO errichten, sofern für die dort erbrachten Tätigkeiten die Voraussetzungen nach den anzuwendenden Berufsrechten erfüllt sind. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an gleichartigen Gesellschaften zu beteiligen bzw. solche zu erwerben.' Das eingetragene Stammkapital beläuft sich aktuell auf 25.000,00 EUR. Die KD Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft weist zur Zeit einen Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 05.09.2024)

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Registermeldungen 1

Num-
mer
der
Ein-
tra-
gung
a)
Firma
b)
Sitz, Niederlassung, in-
ländische Geschäftsan-
schrift, empfangsberech-
tigte Person, Zweignieder-
lassungen
c)
Gegenstand des Unterneh-
mens
Grund- oder
Stammkapital
a)
Allgemeine Vertretungsrege-
lung
b)
Vorstand, Leitungsorgan, ge-
schäftsführende Direktoren,
persönlich haftende Gesell-
schafter, Geschäftsführer,
Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura a)
Rechtsform, Beginn, Satzung
oder Gesellschaftsvertrag
b)
Sonstige Rechtsverhältnisse
a)
Tag der Ein-
tragung
b)
Bemerkungen
1 a)
KD Treuhand GmbH Wirtschafts-
prüfungsgesellschaft Steuerbera-
tungsgesellschaft
b)
Sitz/Niederlassung:
Flensburg
Geschäftsanschrift:
c/o burgenta GmbH StBG / WPG,
Am Fördeufer 1 b, 24944 Flens-
burg
c)
Gegenstand der Gesellschaft sind
die geschäftsmäßige Hilfeleistung
in Steuersachen und die nach dem
Berufsrecht der Steuerberater ver-
einbarten Tätigkeiten. Weiterer
Gegenstand der Gesellschaft sind
die für Wirtschaftsprüfungsgesell-
schaften gesetzlich und berufs-
rechtlich zulässigen Tätigkeiten
gemäß § 2 in Verbindung mit § 43
a Abs. 2 WPO sowie § 33 in Ver-
bindung mit § 57 Abs. 3 StBerG.
Darüber hinaus alle weiteren Tä-
tigkeiten, die nach den einschlä-
gigen Berufsgesetzen der steuer-
beratenden und wirtschaftsprüfen-
den Berufe zulässig sind.
Die Gesellschaft schafft die für
den Gesellschaftsgegenstand nach
Abs. 1 erforderlichen personellen,
sachlichen und räumlichen Vor-
aussetzungen und tätigt die damit
verbundenen Geschäfte. Unver-
einbare Tätigkeiten nach Berufs-
recht der Steuerberater oder Wirt-
schaftsprüfer sind ihr nicht gestat-
tet.
Die Gesellschaft darf Ge- und
Verboten der auf ihren Gegen-
stand nach Abs. 1 anzuwendenden
Berufsrechte (nachfolgend auch:
anzuwendende Berufsrechte) nicht
zuwiderhandeln. Die Gesellschaft
darf die für sie tätigen Angehöri-
gen der von ihr augeübten Beru-
fe in der Freiheit ihrer Berufsaus-
übung nicht beeinträchtigen.
Die Gesellschaft hat an ihrem in
§ 1 Abs. 2 genannten Sitz eine be-
rufliche Niederlassung zu unter-
halten. Die Vorgaben der anzu-
wendenden Berufsrechte sind zu
erfüllen; inbesondere hat zumin-
dest ein geschäftsführender Steu-
erberater oder Steuerbevollmäch-
tigter in der beruflichen Nieder-
lassung oder in deren Nahbereich
tätig zu sein. Des Weiteren muss
mindestens ein Geschäftsführer,
der Wirtschaftsprüfer ist, seine be-
rufliche Niederlassung am Sitz der
Gesellschaft haben (§ 28 Abs. 1
Satz 4 WPO).
Die Gesellschaft darf insbeson-
dere weitere Beratungsstellen im
Sinne von § 34 Abs. 2 StBerG
und Zweigniederlassungen im
Sinne von § 3 Abs. 3 WPO errich-
ten, sofern für die dort erbrachten
Tätigkeiten die Voraussetzungen
nach den anzuwendenden Berufs-
rechten erfüllt sind.
Die Gesellschaft ist berechtigt,
sich an gleichartigen Gesellschaf-
ten zu beteiligen bzw. solche zu
erwerben.
25.000,00 EUR a)
Die Gesellschaft hat einen oder meh-
rere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so
vertritt er die Gesellschaft allein. Sind
mehrere Geschäftsführer bestellt,
wird die Gesellschaft gemeinschaft-
lich durch zwei Geschäftsführer oder
durch einen Geschäftsführer in Ge-
meinschaft mit einem Prokuristen
vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt
werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem
Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich
selbst oder als Vertreter Dritter abzu-
schließen, befreit werden.
b)
Geschäftsführer:
1.
Dietz, Kevin, * ‒.‒.‒‒, Langbal-
lig
mit der Befugnis die Gesellschaft al-
lein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit
sich selbst oder als Vertreter Dritter
abzuschließen
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haf-
tung
Gesellschaftsvertrag vom:
08.07.2024
a)
29.07.2024
Jensen

Historie 1

29.07.2024
Entscheideränderung

Eintritt
Herr Kevin Dietz
Geschäftsführer