KDJ-Versicherungsvermittlungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Schweinfurt (Georg-Schäfer-Str. 30, 97421 Schweinfurt). Die Verschmelzung wurde am 24.8.2005 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Fürth HRB 4158).
KDJ-Versicherungsvermittlungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Schweinfurt (Georg-Schäfer-Str. 30, 97421 Schweinfurt). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 13.7.2005 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Schaeffler Versicherungs-Vermittlungs-GmbH mit dem Sitz in Herzogenaurach (Amtsgericht Fürth HRB 4158) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
KDJ-Versicherungsvermittlungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Schweinfurt (Georg-Schäfer-Str. 30, 97421 Schweinfurt). Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 7.5.2001 mit der FAG Kugelfischer Georg Schäfer Ahtiengesellschaft mit dem Sitz in Schweinfurt (Amtsgericht Schweinfurt HRB 2367) ist durch Kündigung zum 31.12.2004 beendet. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 des Handelsgesetzbuches als bekanntgemacht gilt, hat der andere Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung zu diesem Zweck bei ihm melden.