Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
6 |
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b)
Ausgeschieden:
Geschäftsführer:
Lamkemeyer, Marc, Gütersloh, * ‒.‒.‒‒
Bestellt:
Geschäftsführer:
Röhrs, Sabine Susan, Gütersloh, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
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a)
02.12.2024
Chevalier |
HRB 22795: KDM Automotive GmbH, Meerane, Seiferitzer Allee 46, 08393 Meerane. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Röhrs, Sabine, Gütersloh, * ‒.‒.‒‒.
KDM Automotive GmbH, Meerane, Seiferitzer Allee 46, 08393 Meerane. Vertretung geändert Geschäftsführer: Lamkemeyer, Marc, Gütersloh, * ‒.‒.‒‒; Röhrs, Sabine, Gütersloh, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
KDM Automotive GmbH, Meerane, Seiferitzer Allee 46, 08393 Meerane.Ausgeschieden: Geschäftsführer: Lamkemeyer, Dirk, Gütersloh, * ‒.‒.‒‒.
KDM Automotive GmbH, Meerane, Seiferitzer Allee 46, 08393 Meerane.Geschäftsanschrift: Seiferitzer Allee 46, 08393 Meerane. Die KDM Manufacturing GmbH mit dem Sitz in Gütersloh (Amtsgericht Gütersloh HRB 7368) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 28.08.2009 mit Nachtrag vom 16.12.2009 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen beider Rechtsträger von denselben Tagen mit der Gesellschaft im Wege der Aufnahme verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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