HRB 2906: KDM Massivbau Verwaltungs GmbH, Windsbach, Fohlenhof 6, 91575 Windsbach. Personendaten berichtigt: Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Böhm, Michael, Windsbach, * ‒.‒.‒‒.
HRB 2906: KDM Massivbau Verwaltungs GmbH, Windsbach, Fohlenhof 6, 91575 Windsbach. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Böhm, Michael, Windsbach, * ‒.‒.‒‒.
KDM Massivbau Verwaltungs GmbH, Windsbach, Fohlenhof 6, 91575 Windsbach.Ausgeschieden: Geschäftsführer: Dachsbacher, Karl, Heilsbronn, * ‒.‒.‒‒.
KDM Massivbau Verwaltungs GmbH, Windsbach, Fohlenhof 6, 91575 Windsbach.Bestellt: Geschäftsführer: Dachsbacher, Karl, Heilsbronn, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
KDM Massivbau Verwaltungs GmbH, Windsbach, Fohlenhof 6, 91575 Windsbach.Die Gesellschafterversammlung vom 03.03.2009 hat die Änderung des § 2 Abs. 1 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen. Geschäftsanschrift: Fohlenhof 6, 91575 Windsbach. Neuer Unternehmensgegenstand: Die Übernahme der Geschäftsführung von Unternehmen und die Beteiligung an Unternehmen, die sich mit der Ausführung von Hoch- und Tiefbauten aller Art, dem Handel mit Fliesen, Grabdenkmälern und Baustoffen aller Art, der Vermittlung von Verträgen über bebaute und unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte befassen, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an der Firma KDM Massivbau GmbH & Co. KG. Gegenstand des Unternehmens ist jedoch nicht die Beteiligung an Unternehmen die sich, abgesehen von der vorgenannten Maklertätigkeit, mit anderen Tätigkeiten, die einer Genehmigung nach § 34c GewO bedürfen, befassen.