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KE Consulting GmbH, Mannheim (HRB 7840) inaktiv

Firmendaten

Anschrift
Augustaanlage 30
68165 Mannheim
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: im Vollprofil enthalten
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 2 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 7840
Amtsgericht: Mannheim
Rechtsform: GmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die KE Consulting GmbH aus Mannheim war im Handelsregister Mannheim unter der Nummer HRB 7840 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die KE Consulting GmbH ihren Standort nicht geändert. Die KE Consulting GmbH wies zuletzt 0 Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 22.08.2019)

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Registermeldungen 6

Calendar 30.03.2012
Löschung

KE Consulting GmbH, Mannheim, Augustaanlage 30, 68165 Mannheim. Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist am 27.03.2012 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen.

Calendar 30.03.2012
Veränderung

KE Consulting GmbH, Mannheim, Augustaanlage 30, 68165 Mannheim. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 22.03.2012 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 22.03.2012 mit der Aktiengesellschaft "Koop, Erdmann AG", Mannheim (Amtsgericht Mannheim HRB 9534) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Calendar 14.10.2011
Veränderung

KE Consulting GmbH, Mannheim, Augustaanlage 30, 68165 Mannheim. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 13.10.2011 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 13.10.2011 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Vinci Management UG (haftungsbeschränkt)", Mannheim (Amtsgericht Mannheim HRB 706101) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Calendar 09.10.2009
Veränderung

KE Consulting GmbH, Mannheim, (Augustaanlage 30, 68165 Mannheim).Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 24.09.2009 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 24.09.2009 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "KE Projects GmbH", Mannheim (Amtsgericht Mannheim HRB 9497) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.

Calendar 13.03.2009
Veränderung

KE Consulting GmbH, Mannheim, (Augustaanlage 30, 68165 Mannheim).Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 19.02.2009 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 19.02.2009 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "KE Services GmbH", Mannheim (Amtsgericht Mannheim HRB 9530) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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Historie 1

30.03.2012
Registervorgang

Löschung 27.03.2012