HRA 110701: KEA266 Ltd. & Co. KG, München, Tal 44, 80331 München. Die Rösch Engineering GmbH mit dem Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg HRB 134825 B) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 01.11.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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