HRB 70321:KEMPE Immobilien Fonds II GmbH, Düsseldorf, Achenbachstraße 23, 40237 Düsseldorf.Die Verschmelzung ist auf dem Registerblatt der übernehmenden Kempe Immobilien GmbH am 22.09.2014 eingetragen worden. Die Gesellschaft als der übertragende Rechtsträger ist erloschen. Eingetragen von Amts wegen gem. § 19 Abs. 2 S. 2 UmwG.
HRB 70321:KEMPE Immobilien Fonds II GmbH, Düsseldorf, Achenbachstraße 23, 40237 Düsseldorf.Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.08.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.08.2014 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 28.08.2014 mit der Kempe Immobilien GmbH mit Sitz in Düsseldorf (AG Düsseldorf, HRB 64187) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
KEMPE Immobilien Fonds II GmbH, Düsseldorf, Achenbachstraße 23, 40237 Düsseldorf. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 13.03.2013. Geschäftsanschrift: Achenbachstraße 23, 40237 Düsseldorf. Gegenstand: Der Ankauf, Verwaltung und Nutzung von eigenem Grundbesitz und Verwaltung und Nutzung eigenem Kapitalvermögen (Vermögensverwaltung). Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Einem oder mehreren Geschäftsführern kann die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Geschäftsführer: Kempe, Klaus, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.