HRB 92524: KEOS Management GmbH, Rodenbach, Odenwaldstraße 8, 63517 Rodenbach. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht. Das Registerblatt ist geschlossen.
HRB 92524: KEOS Management GmbH, Rodenbach, Odenwaldstraße 8, 63517 Rodenbach. Allgemeine Vertretungsregelung geändert, nun: Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Liquidatoren gemeinsam vertreten. Geändert, nun: Liquidator: Weiß, Günther, Rodenbach, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
KEOS Management GmbH, Rodenbach, Odenwaldstraße 8, 63517 Rodenbach. Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen eingetragen als Geschäftsanschrift: Odenwaldstraße 8, 63517 Rodenbach. Nicht mehr Geschäftsführer: Meser, Heinz Günter, Kelkheim, * ‒.‒.‒‒.
KEOS Management GmbH, Rodenbach, (Odenwaldstraße 8, 63517 Rodenbach).Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 18.6.2008. Entstanden durch Abspaltung eines Vermögensteils der Keos Software Vertrieb GmbH mit Sitz in Rodenbach (AG Hanau HRB 7068) nach Maßgabe des Spaltungsplanes vom 18.6.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag. Die Abspaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Gegenstand: Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Unternehmen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Meser, Heinz Günter, Kelkheim, * ‒.‒.‒‒; Weiß, Günther, Rodenbach, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.Als nicht eingetragen wird noch bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.