HRA 51234: KERIM Handelsagentur für Baukeramik GmbH & Co. KG, Saarwellingen (Carl-Friedrich-Gauß-Str. 6, 66793 Saarwellingen). Von Amts wegen eingetragen nach § 394 FamFG: Die Gesellschaft ist wegen Vermögenslosigkeit gelöscht.
HRA 51234: KERIM Handelsagentur für Baukeramik GmbH & Co. KG, Saarwellingen (Carl-Friedrich-Gauß-Str. 6, 66793 Saarwellingen). Es ist beabsichtigt, die Gesellschaft von Amts wegen gemäß § 394 FamFG wegen Vermögenslosigkeit zu löschen. Gegen die Löschung von Amts wegen ist das Rechtsmittel des Widerspruchs statthaft. Der Widerspruch ist binnen einer Frist von 2 Monaten beginnend mit dem Tag dieser Veröffentlichung durch Einreichen eines Widerspruchsschreibens -schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle- beim Amtsgericht Saarbrücken, -zentrales Handelsregister-, Mainzerstr.178, 66121 Saarbrücken einzulegen. Der Widerspruch muss die Bezeichnung der angefochtenen Löschungsankündigung enthalten sowie die Erklärung, dass Widerspruch eingelegt wird. Er ist vom Widerspruchsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.Das Widerspruchsschreiben kann auch in der Form eines elektronischen Dokumentes eingereicht werden, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen sein muss (§§ 14 II Fam FG, 130 a Abs. 2 und 3, 298 ZPO).
KERIM Handelsagentur für Baukeramik GmbH & Co. KG, Saarwellingen (Carl-Friedrich-Gauß-Str. 6, 66793 Saarwellingen). Die Gesellschaft ist infolge der über ihr Vermögen erfolgten Eröffnung des Insolvenzverfahrens kraft Gesetzes aufgelöst. Gemäß §§ 143 Abs. 1, 161 Abs. 2 HGB von Amts wegen eingetragen.