KERN-IT GmbH, Buchholz, Bremer Str. 36 b, 21244 Buchholz. Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Abs. 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
KERN-IT GmbH, Buchholz, Bremer Str. 36 b, 21244 Buchholz. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Tostedt (22 IN 30/13) vom 03.04.2013 ist die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgewiesen. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
KERN-IT GmbH, Buchholz, Bremer Str. 36 b, 21244 Buchholz. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 05.10.2011. Geschäftsanschrift: Bremer Str. 36 b, 21244 Buchholz. Gegenstand: Der Handel mit IT, EDV, Weiße Ware, Unterhaltungselektronik, Telekommunikation sowie Dienstleistung für vorgenannte Produktgruppen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Schoos, Jürgen, Rosengarten, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem anderen Prokuristen: Heitmann, Sebastian, Rosengarten, * ‒.‒.‒‒; Rediske, Marco, Buchholz, * ‒.‒.‒‒; Stölting, Claudia, Marxen, * ‒.‒.‒‒.