KERRY Ingredients Holding (Germany) GmbH, Kleinheubach (Hauptstr. 22, 63924 Kleinheubach). Die Verschmelzung wurde am 16.08.2007 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Aschaffenburg HRB 7564).
KERRY Ingredients Holding (Germany) GmbH, Kleinheubach (Hauptstr. 22, 63924 Kleinheubach). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 18.07.2007 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der KERRY FOOD GmbH mit dem Sitz in Kleinheubach (Amtsgericht Aschaffenburg HRB 7564) durch Aufnahme verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.