KERSTAN electronic GmbH, Neulingen, Oberer Strietweg 8, 75245 Neulingen. Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist am 07.08.2012 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Der zwischen der Gesellschaft und der "NBB Holding AG", Ölbronn-Dürrn (Amtsgericht Mannheim HRB 505160) am 02.12.2010 abgeschlossene Gewinnabführungsvertrag ist mit Wirkung zum 07.08.2012 (Wirksamkeit der Verschmelzung) beendet. Das Registerblatt ist geschlossen.Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.
KERSTAN electronic GmbH, Neulingen, Oberer Strietweg 8, 75245 Neulingen. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 05.07.2012 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 05.07.2012 mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "ten Haaft GmbH", Neulingen (Amtsgericht Mannheim HRB 502942) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
KERSTAN electronic GmbH, Großpösna, Göltzschener Straße 7, 04463 Großpösna. Neuer Sitz: Neulingen. Der Sitz der Gesellschaft ist verlegt nach Neulingen (nun Amtsgericht Mannheim HRB 714857).
KERSTAN electronic GmbH, Neulingen, Oberer Strietweg 8, 75245 Neulingen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 13.02.1995 mit mehrfachen Änderungen; zuletzt geändert am 21.05.2002. Die Gesellschafterversammlung vom 05.06.2012 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Sitz) beschlossen. Der Sitz ist von Großpösna (Amtsgericht Leipzig HRB 10578) nach Neulingen verlegt. Geschäftsanschrift: Oberer Strietweg 8, 75245 Neulingen. Gegenstand: Entwicklung, Produktion, Vertrieb und Service von HF-Technik und Satellitentechnik. Stammkapital: 25.700,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Dingler, Fritz, Pforzheim, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Mit der "NBB Holding AG", Ölbronn-Dürrn (Amtsgericht Mannheim HRB 505160) wurde am 02.12.2010 ein Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen, dem die Gesellschafter- bzw. Hauptversammlungen am 02.12.2010 zugestimmt haben.
KERSTAN electronic GmbH, Großpösna, Göltzschener Straße 7, 04463 Großpösna. Die Gesellschaft hat am 02.12.2010 mit der NBB Holding AG mit dem Sitz in Ölbronn-Dürrn (Amtsgericht Mannheim, HRB 505160) einen Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Die Gesellschafterversammlung der Gesellschaft hat mit Beschluss vom 02.12.2010 und die Hauptversammlung des herrschenden Unternehmens hat mit Beschluss vom selben Tag zugestimmt.
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