HRB 5388:KESO GmbH, Buchholz, Maurerstraße 6, 21244 Buchholz.Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden ASSA ABLOY Sicherheitstechnik GmbH am 14.03.2014 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Firma ist erloschen.
HRB 5388:KESO GmbH, Buchholz, Maurerstraße 6, 21244 Buchholz.Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.02.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 18.02.2014 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 18.02.2014 mit der ASSA ABLOY Sicherheitstechnik GmbH mit Sitz in Albstedt (AG Stuttgart HRB 401241) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
KESO GmbH, Buchholz, Maurerstraße 6, 21244 Buchholz. Nicht mehr Geschäftsführer: Fischer, Thomas, Luzern/Schweiz, * ‒.‒.‒‒.
KESO GmbH, Buchholz, Maurerstraße 6, 21244 Buchholz. Bestellt als Geschäftsführer: Hermens, Suzanne, Berlin, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
KESO GmbH, Buchholz, Maurerstraße 6, 21244 Buchholz. Nicht mehr Geschäftsführer: Zimmermann, Bernhard, Oberndorf am Neckar, * ‒.‒.‒‒. Der mit der ASSA ABLOY Deutschland GmbH (AG Berlin-Charlottenburg HRB 66227 B) am 29.12.1998 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 05.12.2011 zum 31.12.2011 aufgehoben. Mit der ASSA ABLOY Deutschland GmbH, Berlin (AG Berlin-Charlottenburg HRB 66227 B) als herrschendem Unternehmen ist am 05.12.2011 ein Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 05.12.2011 zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.
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