KESTRA Schweißtechnik GmbH, Hamm, Unionstr. 1, 59067 Hamm.Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Böhler Welding Holding GmbH mit Sitz in Meerbusch (AG Neuss, HR B 13393) am 19.11.2009 eingetragen worden. Die Firma ist erloschen; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
KESTRA Schweißtechnik GmbH, Hamm, Unionstr. 1, 59067 Hamm.Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen ergänzt als Geschäftsanschrift: Unionstr. 1, 59067 Hamm. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 09.11.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 09.11.2009 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 09.11.2009 mit der Böhler Welding Holding GmbH mit Sitz in Meerbusch (AG Neuss, HR B 13393) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
KESTRA Schweißtechnik GmbH, Hamm (Unionstr. 1, 59067 Hamm). Die Gesellschafterversammlung vom 17.10.2007 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Geschäftsjahr) beschlossen.
KESTRA Schweißtechnik GmbH, Hamm (Unionstr. 1, 59067 Hamm). Prokura erloschen: Kringel, Udo, Dortmund, * ‒.‒.‒‒.