HRB 19067 HL: KFB Lebatz GmbH, Ahrensbök OT Lebatz, Lebatzer Heckkaten 3, 23623 Ahrensbök. Rechtsverhaeltnis: Die Spaltung ist mit der am 19.12.2019 im Register des übertragenden Rechtsträgers erfolgten Eintragung wirksam geworden.
HRB 19067 HL: KFB Lebatz GmbH, Ahrensbök OT Lebatz, Lebatzer Heckkaten 3, 23623 Ahrensbök. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft hat auf Grund und nach Maßgabe des Abspaltungsvertrages vom 09.12.2019 einen Teil ihres Vermögens, und zwar insbesondere die Pensionsverpflichtung für Karl-Friedrich Bremer und die damit korrespondierenden Rückstellungen, der AKB Antriebstechnik GmbH mit Sitz in Selmsdorf (Amtsgericht Schwerin, HRB 12412) übernommen. Die Spaltung wird erst mit der Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 19067 HL: KFB Lebatz GmbH, Ahrensbök OT Lebatz, Lebatzer Heckkaten 3, 23623 Ahrensbök. Geschäftsanschrift: Lebatzer Heckkaten 3, 23623 Ahrensbök; Gegenstand: Unternehmensgegenstand ist die Erfüllung von Pensionsverpflichtungen gegenüber dem Gründungsgesellschafter sowie der Erwerb, das Halten und Verwalten von eigenem Vermögen, insbesondere von Gesellschaftsbeteiligungen, im In- und Ausland im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Kapital: 25.000,00 €; Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden. Vorstand: Geschäftsführer: 1. Bremer, Karl-Friedrich, * ‒.‒.‒‒, Ahrensbök; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 09.07.2019