HRB 1933: KFR Kreide-Farbenwerk Rügen GmbH, Quatzendorf, Quatzendorf 1, 18551 Sagard. Nicht mehr Geschäftsführerin: Gruber, Michelli, Lietzow, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Szabó, Gergely, Parchtitz, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Szabó, Gergely, Parchtitz, * ‒.‒.‒‒.
KFR Kreide-Farbenwerk Rügen GmbH, Quatzendorf, Quatzendorf 1, 18551 Sagard. Einzelprokura: Szabó, Gergely, Rothenklempenow, * ‒.‒.‒‒.
KFR Kreide-Farbenwerk Rügen GmbH, Quatzendorf, Nr. 1, 18551 Sagard OT Quatzendorf. Berichtigung von Amts wegen zur Geschäftsanschrift: Quatzendorf 1, 18551 Sagard. Nicht mehr Geschäftsführer: Jordan, Gerhard, Hann. Münden, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Gruber, Michelli, Lietzow, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
KFR Kreide-Farbenwerk Rügen GmbH, Quatzendorf, Nr. 1, 18551 Sagard OT Quatzendorf.Entsprechend § 319 ZPO von Amts wegen eingetragen: Sitz des übertragenden Rechtsträgers Eintragung vom 14.09.2010 berichtigt in: Quatzendorf.
KFR Kreide-Farbenwerk Rügen GmbH, Quatzendorf, Nr. 1, 18551 Sagard OT Quatzendorf.Geschäftsanschrift: Nr. 1, 18551 Sagard OT Quatzendorf. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.08.2010 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 27.08.2010 mit der Pirnaer Kitt Produktions- und Handels GmbH mit Sitz in Quantzendorf / Kreis Rügen (AG Stralsund HRB 3995) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.