HRA 672 CB: KG Wochenkurier Verlagsgesellschaft mbH & Co. Brandenburg, Cottbus, Altmarkt 15, 03046 Cottbus. Rechtsverhaeltnis: Die Verschmelzung ist mit der am 11.08.2016 erfolgten Eintragung (Amtsgericht Dresden, HRA 2487) in das Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen.
HRA 672 CB: KG Wochenkurier Verlagsgesellschaft mbH & Co. Brandenburg, Cottbus, Altmarkt 15, 03046 Cottbus. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 17.12.2015 und der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Gesellschaften vom selben Tage durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die Wochenkurier Lokalverlag GmbH & Co. KG, mit Sitz in: Elsterheide (Amtsgericht Dresden HRA 2487) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird
HRA 672 CB: KG Wochenkurier Verlagsgesellschaft mbH & Co. Brandenburg, Cottbus, Altmarkt 15, 03046 Cottbus. Sitz der Firma: Geschäftsanschrift: Altmarkt 15, 03046 Cottbus