HRA 13572: KGK Klems-Große-Kock GmbH & Co. KG, Dortmund, Hansastr. 26, 44137 Dortmund. Duisburg. Der Sitz ist nach Duisburg (Amtsgericht Duisburg, HRA 11846) verlegt.
HRA 11846: KGK Klems-Große-Kock GmbH & Co. KG, Duisburg, Keniastr. 16, 47269 Duisburg. Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Keniastr. 16, 47269 Duisburg. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: KGK Klems-Große-Kock Verwaltungs GmbH, Dortmund (AG Dortmund HRB 13317). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.08.2011 mit Ergänzung vom 21.09.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger mit der Klems-Große-Kock GmbH & Co. Solingen KG mit Sitz in Dortmund (Amtsgericht Dortmund HRA 15815) verschmolzen. Der Sitz ist von Dortmund (bisher Amtsgericht Dortmund, HRA 13572) nach Duisburg verlegt.
Klems - Große-Kock GmbH & Co. Solingen KG, Dortmund, Hansastr. 26 - 28, 44137 Dortmund. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden KGK Klems-Große-Kock GmbH & Co. KG am 30.09.2011 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Klems - Große-Kock GmbH & Co. Solingen KG, Dortmund, Hansastr. 26 - 28, 44137 Dortmund. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.08.2011 mit Ergänzung vom 21.09.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom 26.08.2011 mit der KGK Klems-Große-Kock GmbH & Co. KG mit Sitz in Dortmund (Amtsgericht Dortmund, HRA 13572) durch Aufnahme verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
KGK Klems-Große-Kock GmbH & Co. KG, Dortmund, Hansastr. 26, 44137 Dortmund. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.08.2011 mit Ergänzung vom 21.09.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger mit der Klems-Große-Kock GmbH & Co. Solingen KG mit Sitz in Dortmund (Amtsgericht Dortmund, HRA 15815) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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