HRB 15263: KGM Krämer Groß Rechtsanwalts- und Steuerberatungsgesellschaft mbH, Bonn, Hensstr. 12, 53173 Bonn. Die Gesellschafterversammlung vom 01.07.2022 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) Abs. 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Zudem wurde eine Änderung in § 5 (Stammkapital, Stammeinlage) Nr. 2 sowie in § 18 (Bekanntmachungen) beschlossen. Neue Firma: KGM Krämer Groß Rechtsanwälte Steuerberater GmbH. Änderung der Personendaten; weiterhin Geschäftsführer: Dr. Groß, Joachim, Bonn, * ‒.‒.‒‒; Dr. Krämer, Joachim, Bad Wiessee, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt.
HRB 15263:KGM Krämer Groß Rechtsanwalts- und Steuerberatungsgesellschaft mbH, Bonn, Kronprinzenstraße 46, 53173 Bonn.Änderung zur Geschäftsanschrift: Hensstr. 12, 53173 Bonn.
Krämer Groß Mühlhaus Rechtsanwalts- und Steuerberatungsgesellschaft mbH, Bonn, Kronprinzenstraße 46, 53173 Bonn. Die Gesellschafterversammlung vom 01.12.2011 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 1 (Firma) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: KGM Krämer Groß Rechtsanwalts- und Steuerberatungsgesellschaft mbH.
Krämer Groß Mühlhaus Rechtsanwalts- und Steuerberatungsgesellschaft mbH, Bonn, Kronprinzenstraße 46, 53173 Bonn. Prokura erloschen: Mühlhaus, Gunther, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒.
Koblenzer Groß Mühlhaus Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Bonn, Kronprinzenstraße 46, 53173 Bonn.Die Gesellschafterversammlung vom 23.03.2009 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 1 (Firma) und mit ihr die Änderung der Firma, § 2 (Unternehmensgegenstand) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes und § 7 (Vertretung) beschlossen. Der Gesellschaftsvertrag wurde vollständig neugefasst. Neue Firma: Krämer Groß Mühlhaus Rechtsanwalts- und Steuerberatungsgesellschaft mbH. Neuer Unternehmensgegenstand: die Beratung und Vertretung in Rechtsangelegenheiten und die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Rechtsanwalts oder Steuerberaters nicht vereinbar sind, sind ausgeschlossen. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Sie ist berechtigt, Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu errichten, soweit die berufsrechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Leiter der Zweigniederlassung muss ein Rechtsanwalt und Steuerberater mit beruflicher Niederlassung am Ort der Zweigniederlassung sein ( 34 Abs. 2 StBerG; § 59i Abs. 2 iVm. Abs. 1 BRAO). Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Soweit nur ein Geschäftsführer bestellt ist muss dieser gleichzeitig Rechtsanwalt und Steuerberater sein. Sind zwei Geschäftsführer bestellt worden, müssen diese Rechtsanwälte sein, mindestens einer von ihnen muss gleichzeitig Steuerberater sein. Im Übrigen gilt § 59 f BRAO und § 50 StBerG. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer vorhanden, so kann jeder Geschäftsführer alleinvertretungsberechtigt sein, soweit er Rechtsanwalt ist. In diesem Fall übt der Geschäftsführer sein Amt im Einvernehmen mit der Geschäftsführung unter Beachtung des § 6 Abs. 1 letzter Satz aus. Geschäftsführer, die keine Rechtsanwälte sind, vertreten die Gesellschaft nur zusammen mit einem Rechtsanwalt. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung können alle oder einzelne Geschäftsführer von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.
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