KGPS Krankengymnastikschule in Pirmasens GmbH, Pirmasens, Wildstraße 9, 66955 Pirmasens.Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden KGNW Krankengymnastikschule in Neustadt GmbH am 21.09.2009 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Das Registerblatt ist geschlossen.
KGPS Krankengymnastikschule in Pirmasens GmbH, Pirmasens, Wildstraße 9, 66955 Pirmasens.Geschäftsanschrift: Wildstraße 9, 66955 Pirmasens. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 03.08.2009 mit Nachtrag vom 31.08.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 03.08.2009 mit Nachtrag vom 31.08.2009 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 03.08.2009 mit Nachtrag vom 31.08.2009 mit der KGNW Krankengymnastikschule in Neustadt GmbH mit Sitz in Neustadt an der Weinstraße (Amtsgericht Ludwigshafen, HRB 41881) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.