HRA 725572: KH-Events Pfeifer e.K., Friedrichshafen, Brahmsstraße 10, 88046 Friedrichshafen. Die Firma ist erloschen. Das Registerblatt ist geschlossen.
HRA 725572: KH-Events Pfeifer e.K., Friedrichshafen, Brahmsstraße 10, 88046 Friedrichshafen.
HRA 725572: KH-Events Pfeifer e.K., Friedrichshafen, Brahmsstraße 10, 88046 Friedrichshafen. Mit dem Vermögen des Inhabers (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 20.06.2018 und des Versammlungsbeschlusses des übertragenden Rechtsträgers vom 20.06.2018 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Fun4everyOne UG (haftungsbeschränkt)", Friedrichshafen (Amtsgericht Ulm HRB 733468) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 725572: KH-Events Pfeifer e.K., Friedrichshafen, Brahmsstraße 10, 88046 Friedrichshafen. (Der Betrieb einer Event- und Künstleragentur und alle hiermit unmittelbar oder mittelbar zusammenhängenden Tätigkeiten und Dienstleistungen.). Einzelkaufmann. Geschäftsanschrift: Brahmsstraße 10, 88046 Friedrichshafen. Inhaber: Pfeifer, Karl-Heinz, Friedrichshafen, * ‒.‒.‒‒. Mit dem Vermögen des Inhabers (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 23.08.2017 und des Versammlungsbeschlusses des übertragenden Rechtsträgers vom 23.08.2017 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "KH-Events UG (haftungsbeschränkt)", Friedrichshafen (Amtsgericht Ulm HRB 731415) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.