HRB 11945: KI Architekten & Ingenieure GmbH, Xanten, Woyblick 7, 46509 Xanten. Die Gesellschafterversammlung vom 25.09.2020 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 Absatz 1 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Erweiterung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Erbringen von Architekten- und Ingenieurleistungen (Beratung, Planung und Überwachung), insbesondere für die Fachbereiche Hochbau und Tiefbau sowie Verkehrswesen und alle artverwandten und ähnlichen technischen Bereiche sowie Grundstücksentwicklung und Durchführung von Bauträgertätigkeiten.
HRB 11945: KI Architekten & Ingenieure GmbH, Xanten, Cornelius-de-Pauw-Straße 7, 46509 Xanten. Änderung zur Geschäftsanschrift: Woyblick 7, 46509 Xanten. Nach Änderung des Familiennamens nunmehr Geschäftsführer: Feldkamp-van den Bongard, Torsten, Xanten, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 11945: KI Architekten & Ingenieure GmbH, Kalkar, Talstraße 35, 47546 Kalkar. Die Gesellschafterversammlung vom 24.02.2015 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Satz 2 (Firma und Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung nach Xanten beschlossen. Xanten. Geschäftsanschrift: Cornelius-de-Pauw-Straße 7, 46509 Xanten.
KI Architekten & Ingenieure GmbH, Kalkar, Talstraße 35, 47546 Kalkar. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 21.12.2012. Geschäftsanschrift: Talstraße 35, 47546 Kalkar. Gegenstand: Das Erbringen von Architekten- und Ingenieurleistungen (Beratung, Planung und Überwachung) insbesondere für die Fachbereiche Hochbau und Tiefbau sowie Verkehrswesen und alle artverwandten und ähnlichen technischen Bereiche. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Geschäftsführer: Feldkamp, Torsten, Xanten, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Karczewski, Dieter, Rees, * ‒.‒.‒‒.