HRA 25193: KILLING WOODS PRODUCTION Ltd. & Co. KG, Rösrath, Auf der Hedwigshöhe 6, 51503 Rösrath. Die Firma ist erloschen; von Amts wegen gemäß § 31 Absatz 2 Satz 2, § 6 Absatz 1 HGB eingetragen.
HRA 25193: KILLING WOODS PRODUCTION Ltd. & Co. KG, Rösrath, Auf der Hedwigshöhe 6, 51503 Rösrath. Das Registergericht beabsichtigt, die im Handelsregister eingetragene Firma von Amts wegen nach §§ 31 Abs. 2, 6 HGB, § 393 FamFG zu löschen. Gegen diese Verfügung kann Widerspruch eingelegt werden. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung von Amts wegen ist auf einen Monat festgesetzt. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Verfügung können Sie Widerspruch einlegen. Der Widerspruch ist bei dem Amtsgericht Köln, Reichenspergerplatz 1, 50670 Köln schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Der Widerspruch kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes abgegeben werden. Der Widerspruch muss spätestens innerhalb der gesetzten Frist nach der schriftlichen Bekanntgabe der Verfügung bei dem Amtsgericht Köln eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn der Widerspruch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der schriftlichen Bekanntgabe der Verfügung, spätestens mit Ablauf von fünf Monaten nach Erlass der Verfügung. Die Bekanntgabe ist entweder durch Zustellung oder am dritten Tage nach Aufgabe zur Post bewirkt. Fällt das Ende der Frist auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages. Der Widerspruch muss die Bezeichnung der angefochtenen Verfügung sowie die Erklärung enthalten, dass Widerspruch gegen diese Verfügung eingelegt wird. Er ist zu unterzeichnen und soll begründet werden.
KILLING WOODS PRODUCTION Ltd. & Co. KG, Rösrath (Auf der Hedwigshöhe 6, 51503 Rösrath, Produktion/ Herstellung eines englischsprachigen Genre-Filmes "Killing Woods" (Arbeitstitel), Vertrieb der Rechte an diesem Film sowie dieumfassende Vermarktung des Filmes, die Durchführung aller Geschäfte, die mit den vorangestellt beschriebenen Tätigkeiten in unmittelbarem odermittelbarem Zusammenhang stehen sowie alle artverwandten Geschäfte, die dem Gesellschaftszweck dienlich sind, sofern keine Genehmigungspflicht besteht.). Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: European Motion Pictures Film- und Medienproduktion Limited, Birmingham/Großbritannien (Companies House of Cardiff Nr.: 6254076).