HRB 8019: KINTO Grundstücks-Verwaltungsgesellschaft mbH, Hagen, Batheyer Straße 115-117, 58099 Hagen. Nicht mehr Liquidator: Oberheide, Karsten, Hagen, * ‒.‒.‒‒. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRB 8019:KINTO Grundstücks-Verwaltungsgesellschaft mbH, Hagen, Batheyer Straße 115-117, 58099 Hagen.Nicht mehr Liquidator: Jäckel, Wilfried, Friedberg, * ‒.‒.‒‒. Bestellt zum Liquidator: Meyer, Christoph, Seeheim-Jugenheim, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
KINTO Grundstücks-Verwaltungsgesellschaft mbH, Hagen, Batheyer Straße 115-117, 58099 Hagen. Nicht mehr Liquidator: Altenscheidt, Torsten, Dortmund, * ‒.‒.‒‒. Bestellt zum Liquidator: Jäckel, Wilfried, Friedberg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
KINTO Grundstücks-Verwaltungsgesellschaft mbH, Hagen, Batheyer Straße 115-117, 58099 Hagen. Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Liquidatoren gemeinsam vertreten. Nunmehr bestellt zum Liquidator: Altenscheidt, Torsten, Dortmund, * ‒.‒.‒‒; Oberheide, Karsten, Hagen, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
KINTO Grundstücks-Verwaltungsgesellschaft mbH, Hagen, Batheyer Straße 115-117, 58099 Hagen. Der mit der SinnLeffers Aktiengesellschaft (jetzt SinnLeffers GmbH) mit dem Sitz in Hagen (Amtsgericht Hagen, HRB 7408) am 03.04.2006 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist seit dem 01.11.2008 beendet. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.
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