HRB 9156: KIPF gGmbH, Pfungstadt, Im Busch 12, 64297 Darmstadt. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRB 9156: KIPF gGmbH, Pfungstadt, Weserstraße 17, 64319 Pfungstadt. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Im Busch 12, 64297 Darmstadt. Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geändert, nun: Liquidator: Holder, Hans, Pfungstadt, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
KIPF gGmbH, Pfungstadt, Weserstraße 17, 64319 Pfungstadt. Geschäftsanschrift: Weserstraße 17, 64319 Pfungstadt. Die Gesellschaft hat als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 04.07.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag einen Teil ihres Vermögens (Teilbetrieb Schulbetreuung) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung auf die Kipf Schulbetreuung gemeinnützige GmbH mit Sitz in Pfungstadt (Amtsgericht Darmstadt, HRB 92612) übertragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
KIPF gGmbH, Pfungstadt (Weserstr. 17, 64319 Pfungstadt). Die Gesellschafterversammlung vom 05.10.2006 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 9 (Auflösung) und die ersatzlose Streichung des § 10 Ziffer 3 (Bekanntmachungen) beschlossen.
KIPF gGmbH, Pfungstadt (Weserstr. 17, 64319 Pfungstadt). Die Gesellschafterversammlung vom 19.07.2006 hat den Gesellschaftsvertrag dergestalt geändert, dass § 9 (Einziehungsentgelt) erstzlos gestrichen wurde und die Nummerierung der nachfolgenden Paragrafen entsprechend geändert wurde. Außerdem wurde die Regelung über die Auflösung (vorher § 10, jetzt § 9) ergänzt.