KIRCHLICH AMBULANTE PFLEGE HAMM GGMBH, Hamm (Franziskanerstr. 3, 59065 Hamm). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Ambulante Caritas-Pflegedienste Hamm gemeinnützige GmbH (HR B 6032) am 20.09.2007 eingetragen worden. Die Firma ist erloschen; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
KIRCHLICH AMBULANTE PFLEGE HAMM GGMBH, Hamm (Franziskanerstr. 3, 59065 Hamm). Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.06.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom 28.06.2007 als übertragender Rechtsträger mit der Kirchliche Pflege- und Sozialdienste Hamm-Nord gGmbH mit Sitz in Hamm (HR B 2110) als weiterem übertragenden Rechtsträger zur Neugründung auf die Ambulante Caritas-Pflegedienste Hamm gemeinnützige GmbH (42 AR 285/07) mit Sitz in Hamm verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des neuen Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.