1 |
a)
KISEG Kirchhainer
Stadtentwicklungsgesellschaft mbH
b)
Kirchhain
Geschäftsanschrift:
Am Markt 1, 35274 Kirchhain
c)
1.Die Gesellschaft verfolgt vorrangig
Stadtentwicklungsmaßnahmen im Interesse
der Stadt Kirchhain.
2. Gegenstand des Unternehmens ist die
Vorbereitung und Durchführung von
Maßnahmen der Stadtentwicklung auf der
Grundlage städtebaulicher
Entwicklungskonzepte nach Vorgaben der
Stadt Kirchhain. Hierzu gehören
insbesondere die Besorgung der
städtebaulichen Planung (einschließlich der
damit zusammenhängenden Fachplanung),
alle Maßnahmen der Grundstückssicherung
und der Herstellung ihrer Baureife sowie die
Übernahme der Aufgaben als
Erschließungsträger.
3.Gegenstand des Unternehmens ist weiter
der Erwerb, die Veräußerung, die
Verwaltung und Bewirtschaftung von
Grundstücken und Immobilien jeglicher Art
sowie die Durchführung von
Baumaßnahmen durch Dritte auf eigenen
Grundstücken und Grundstücken der Stadt
Kirchhain oder anderer Gesellschaften, an
denen die Stadt Kirchhain mit mindestens
50 v.H. beteiligt ist, außerdem die
Betreuung von Bauvorhaben der Stadt oder
ihrer Gesellschaften. Hierzu gehört auch
die Schaffung von Wohnraum,
insbesondere für Problemgruppen des
Wohnungsmarktes. Die Gesellschaft kann
zur Vorbereitung und Begleitung
städtebaulicher Maßnahmen auch
Aufgaben der Projektsteuerung im Auftrag
der Stadt Kirchhain oder anderer
städtischer Gesellschaften übernehmen.
4. Die Gesellschaft kann auch als
Sanierungs- oder Entwicklungsträger tätig
werden.
5. Die Gesellschaft ist im Rahmen der
gesetzlich zulässigen Möglichkeiten,
insbesondere unter Beachtung der §§ 121,
122 HGO, ausnahmsweise berechtigt, die
in den Absätzen (1) bis (4) genannten
Aufgaben und Maßnahmen auch über das
Stadtgebiet Kirchhain hinaus anzubieten
und auszuüben, wenn diese Aufgaben und
Aktivitäten jeweils von den
Gesellschaftsorganen gebilligt worden sind,
wenn die Aufgaben nach den Absätzen (1)
bis (4) nicht beeinträchtigt werden und
weiterhin der Schwerpunkt der Aktivitäten in
der Stadt Kirchhain liegt. |
25.000,00
EUR |
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
Durch Gesellschafterbeschluss kann
Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis
erteilt werden. Auch können Geschäftsführer
durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt
werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von
Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen
oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt
zu vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Thiemig, Joachim, Biedenkopf, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
Einzelprokura:
Adam, Marcel, Biedenkopf, * ‒.‒.‒‒ |
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 13.08.2024 |
a)
06.12.2024
Unzeitig
b)
Fall 1 |