KIV - Koehne Immobilien Verwaltungs GmbH, Oberhausen (Essener Straße 99, 46047 Oberhausen).
KIV - Koehne Immobilien Verwaltungs GmbH, Oberhausen (Essener Straße 99, 46047 Oberhausen). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Koehne Beratungs GmbH am 09.08.2011 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
KIV - Koehne Immobilien Verwaltungs GmbH, Oberhausen (Essener Straße 99, 46047 Oberhausen). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 10.06.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 10.06.2011 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 10.06.2011 mit der Koehne Beratungs GmbH mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf, HR B 49136) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
KIV - Koehne Immobilien Verwaltungs GmbH, Oberhausen (Essener Straße 99, 46047 Oberhausen). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 11.12.2007. Gegenstand: Die Beteiligung und Übernahme der Geschäftsführung sowie der persönlichen Haftung der KI - Koehne Immobilien GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Oberhausen, deren Gegenstand der Erwerb, die Verwaltung und die Vermietung der Immobilie Essener Straße 99 in Oberhausen ist. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluß kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Prof. Dr. Koehne, Hermann Dieter, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.