KIWI Software GmbH, Kreuztal (Schlehdornstraße 20, 57223 Kreuztal). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Bentley Systems Germany GmbH am 03.05.2007 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
KIWI Software GmbH, Kreuztal (Schlehdornstraße 20, 57223 Kreuztal). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 02. Februar 2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 02. Februar 2007 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 02. Februar 2007 mit der Bentley Systems Germany GmbH mit Sitz in Ismaning (AG München - HR B 107837 - ) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
KIWI Software GmbH, Kreuztal (Schlehdornstraße 20, 57223 Kreuztal). Nicht mehr Geschäftsführer: Dipl.-Ing. Friedrich, Joachim, Siegen. Bestellt zum Geschäftsführer: Lamboo, Gijsbertus Theodorus, RT Voorhout/Niederlande, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.