KJ Invest Gesellschaft für Unternehmensbeteiligungen mbH, Kaarst, Grosser Mühlenweg 10, 41564 Kaarst. Die Liquidation ist beendet. Die Firma ist erloschen.
KJ Invest Gesellschaft für Unternehmensbeteiligungen mbH, Kaarst, Grosser Mühlenweg 10, 41564 Kaarst.Ergänzend eingetragen: Geschäftsanschrift: Grosser Mühlenweg 10, 41564 Kaarst. Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Liquidatoren die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Liquidator kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Ist nur ein Liquidator bestellt, ist dieser immer von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Nicht mehr Geschäftsführer: Jürgens, Marc Heinz, Kaarst, * ‒.‒.‒‒. Nicht mehr Geschäftsführer, nunmehr Liquidator: Kemmerling, Dirk, Kaufmann, Wuppertal, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist durch Gesellschafterbeschluss vom 13. März 2009 aufgelöst.
KJ Invest Gesellschaft für Unternehmensbeteiligungen mbH, Kaarst (Großer Mühlenweg 10, 41564 Kaarst). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 25. November 2004. Gegenstand: Betreiben von Freizeiteinrichtungen und die Beteiligung an Unternehmen, die Freizeiteinrichtungen betreiben. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, ist dieser immer von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Geschäftsführer: Jürgens, Marc, Kaarst, * ‒.‒.‒‒; Kemmerling, Dirk, Kaufmann, Wuppertal, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im Bundesanzeiger.