HRB 20684: KJV Kinder- und Jugendhilfe Volmarstein gGmbH, Ivenack, Alte Gärtnerei 6, 17153 Ivenack. Die Gesellschafterversammlung vom 29.11.2021 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Weiter wurden § 3 (Gemeinnützigkeit, Selbstlosigkeit, Mittelverwendung) und § 5 (Dauer der Gesellschaft, Geschäftsjahr, Liquidation) geändert. Neuer Unternehmensgegenstand: Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Jugend- und Altenhilfe, der Hilfe für Behinderte, des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, der Erziehung, Volks- und Berufsbildung, des Wohlfahrtwesens sowie die selbstlose Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 Nr. 1 AO, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Der Zweck wird verwirklicht insbesondere durch a) Ambulante, teilstationäre und stationäre Leistungen von erzieherischen Hilfen auf der Grundlage des SGB VIII für Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene und deren Eltern sowie; b) die Errichtung, den Betrieb sowie die Förderung aller Maßnahmen und Einrichtungen, die eine wirksame Beratung, Betreuung, Diagnostik und Therapie für Menschen mit und ohne Behinderung und deren Angehörigen bedeutet. Die Gesellschaft kann ihre gemeinnützigen, mildtätigen und kirchlichen Zwecke auch durch planmäßiges Zusammenwirken i. S. d. § 57 Abs. 3 AO mit den nachfolgenden Körperschaften realisieren: - Evangelische Stiftung Volmarstein - Evangelisches Krankenhaus Hagen-Haspe gem. GmbH - Evangelische Krankenhaus GmbH Dortmund - IDV Integrations Dienste Volmarstein gem. GmbH - Evangelische Altenhilfe und Betreuung Haspe gem. GmbH - MZV Medizinisches Zentrum Volmarstein gem. GmbH - ADV Ambulante Dienste Volmarstein gem. GmbH - Jos-Bakker-Haus gem. GmbH - ISV Inklusionsservice Volmarstein gGmbH - WDV Wirtschaftsdienste Volmarstein GmbH - Bildungsakademie Volmarstein GmbH - Volmarstein Medical GmbH Weiterhin kann der Satzungszweck auch durch das planmäßige Zusammenwirken im Sinne des § 57 Abs. 3 AO mit anderen nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG steuerbegünstigten Körperschaften sowie juristischen Personen des öffentlichen Rechts verwirklicht werden. Das planmäßige Zusammenwirken erfolgt durch die Inanspruchnahme von Funktions- und Unterstützungsleistungen, wie zum Beispiel Dienst- und Beratungsleistungen. Das planmäßige Zusammenwirken kann zudem durch die Erbringung von Funktions- und Unterstützungsleistungen (bspw. Personaldienstleistungen oder Beratungen und Dienstleistungen in Form von Planung, Umsetzung und Durchführung von gemeinsamen Projekten) erfolgen. Die Gesellschaft kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben einer Hilfsperson im Sinne des § 57 Abs. 1 Satz 2 AO bedienen, soweit sie die Aufgaben nicht selbst wahrnimmt. Sie kann auch ihrerseits als Hilfsperson im Sinne des § 57 Abs. 1 Satz 2 AO für andere steuerbegünstigte Körperschaften und Körperschaften des öffentlichen Rechts tätig werden.
17153 Ivenack
Keine frühere Adresse vorhanden
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: b: 25.000,00 EUR - 49.999,99 EUR
Branche: 8 im Vollprofil enthalten
Amtsgericht: Neubrandenburg
Rechtsform: gGmbH