HRB 724085:KK Vermögensverwaltung GmbH, Stuttgart, Marienstr. 39, 70178 Stuttgart.Personenbezogene Daten geändert bei Schäfer-Kaupp, Anke, nun: Geschäftsführer: Kaupp, Anke, geb. Schäfer, Schorndorf, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 724085:KK Vermögensverwaltung GmbH, Stuttgart, Marienstr. 39, 70178 Stuttgart.Die Gesellschafterversammlung vom 08.12.2014 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag auf 101.000,00 EUR erhöht. Stammkapital nun: 101.000,00 EUR.
HRB 724085:KK Vermögensverwaltung GmbH, Stuttgart, Marienstr. 39, 70178 Stuttgart.Bestellt als Geschäftsführer: Schäfer-Kaupp, Anke, geb. Schäfer, Schorndorf, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
KK Vermögensverwaltung GmbH, Stuttgart (Marienstr. 39, 70178 Stuttgart). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 25.08.2007. Gegenstand: die Verwaltung eigenen Vermögens, einschließlich aller damit zusammenhängenden Tätigkeiten. Stammkapital: 100.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Edirnelis, Themistoklis, Schorndorf, * ‒.‒.‒‒; Kiefer, Georg, Limburgerhof, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Aktiengesellschaft "EPS Holding Aktiengesellschaft", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 19632) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.