HRB 158796: KK03 GmbH, Hamburg, An der Alster 25, 20099 Hamburg. Änderung zur Geschäftsanschrift: Lange Reihe 29, 20099 Hamburg.
HRB 158796: KK03 GmbH, Hamburg, An der Alster 25, 20099 Hamburg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 27.06.2019. Geschäftsanschrift: An der Alster 25, 20099 Hamburg. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist Konzeption, Durchführung und Organisation jeglicher Marketingmaßnahmen, insbesondere von Veranstaltungen und Aktivitäten, ebenso wie Equipment-Verleih, Vertrieb von Industriegütern und Agenturleistungen jeglicher Art sowie alle damit irgendwie im Zusammenhang stehenden Geschäftsbereiche. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: El-Chakif, Mounzer, Bochum, * ‒.‒.‒‒; Wessendorf, Marc, Hamburg, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Übernahme des Vermögens der Konzeptküche.03, Wessendorf & Boretius GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 89276) und der Kundenbinder Event GmbH mit Sitz in Essen (Amtsgericht Essen HRB 24546) als Ganzes im Wege der Verschmelzung nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.06.2019 und der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom 27.06.2019. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.