KK3 Kommunikationskontor GmbH, Hamburg (Papenreye 22, 20259 Hamburg). Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
KK3 Kommunikationskontor GmbH, Hamburg (Papenreye 22, 20259 Hamburg). Durch Beschluss des Amtsgerichts Hamburg (67c IN 222/08) vom 24.07.2008 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Vertretungsbefugnis des Vertretungsorgans ist nach Maßgabe des Insolvenzeröffnungsbeschlusses eingeschränkt.
KK3 Kommunikationskontor GmbH, Hamburg (Osterstraße 86-90, 20259 Hamburg). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 30.03.2007. Gegenstand: die Erbringung von Dienstleistungen auf dem Gebiet der Unterstützung von Marketingmaßnahmen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Breitzke, Stefan, Würzburg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.