KKS-Köln oHG, Köln, Gaußstraße 63, 50767 Köln. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.07.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.07.2010 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 20.07.2010 mit der MARAPA GmbH mit Sitz in Köln (AG Köln HRB 68476) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
50767 Köln
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Amtsgericht: Köln
Rechtsform: oHG