KLÖCKNER HÄNSEL PROCESSING GmbH, Hannover (Lister Damm 19, 30163 Hannover). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Klöckner Hänsel GmbH am 27.05.2008 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
KLÖCKNER HÄNSEL PROCESSING GmbH, Hannover (Lister Damm 19, 30163 Hannover). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 13.05.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 13.05.2008 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 13.05.2008 mit der Klöckner Hänsel GmbH mit Sitz in Hannover (AG Hannover HRB 4322) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Vermögensübertragung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
KLÖCKNER HÄNSEL PROCESSING GmbH, Hannover (Lister Damm 19, 30163 Hannover). Prokura erloschen: Hahn, Udo, Burgdorf, * ‒.‒.‒‒. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Temme, Frank, Wedemark, * ‒.‒.‒‒.