1 |
a)
KL Kulturland MV gGmbH
b)
Rostock
Geschäftsanschrift:
Friedrichstraße 23, 18057 Rostock
c)
1. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung
von Kunst und Kultur sowie der Bildung auf
dem Gebiet der Kunst und Kultur.
2. Gegenstand der Gesellschaft ist die
Satzungsverwirklichung insbesondere
durch:
- Beratung und Coaching, Qualifizierung
und Vernetzung von Kulturakteur:innen im
Land Mecklenburg-Vorpommern zur
Umsetzung ihrer kulturellen Ziele und
Inhalte;
- die Entwicklung und Eroberung von
Kulturkonzepten mit Kulturakteur:innen und
-einrichtungen und Gebietskörperschaften;
- die Weitergabe von Fördermitteln an und
die Kooperation mit Kulturakteur:innen und
-einrichtungen zur Durchführung von
Kulturveranstaltungen und Projekten der
Kulturellen Bildung;
- die Konzeption und Entwichlung, die
Finanzierung, sowie modelhafte Produktion
und Durchführung von landesweiten
kulturellen Veranstaltungen von kulturellen
Veranstaltungen im Rahmen des
Kulturaustausches; sowie von
Veranstaltungen zur Kulturellen Bildung von
Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen,
ggf. in Kooperation mit anderen
Kultureinrichtungen und Bildungsträgern;
- die Veranstaltung von Workshops,
Fachtagungen,
Vernetzungsveranstaltungen und
Expertengesprächen; die Erarbeitung von
Fachstudien und die Herausgabe von
Fachpublikationen zu kulturellen Themen;
- den Betrieb und Unterhalt von Online-
Portalen und die Herausgabe und
Veröffentlichung von Informationsmaterial
über Kulturelle Bildung, Kulturförderung und
Kultur- und Kreativwirtschaft in
Mecklenburg-Vorpommern, sowie zur
Vernetzung, unentgeltlichen Beratung und
Präsentation von Künstern:innen,
Kreativen, Kultur- und
Bildungseinrichtungen;
3. Die Gesellschaft darf alle Geschäfte
betreiben und Maßnamen treffen, die
geeignet sind, den Zweck des
Unternehmens unmittelbar oder mittelbar
zu fördern. Die Gesellschaft darf zur
Erfüllung dieses Zwecks
Zweigniederlassungen errichten und sich
an gleichartigen oder ähnlichen
Unternehmen beteiligen. Die Gesellschaft
kann die von ihr verfolgten Zwecke auch in
der Weise erfüllen, dass sie anderen
steuerrechtlich als gemeinnützig
anerkannten Einrichtungen Mittel zuwendet.
4. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich
und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im
Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte
Zwecke" der Abgabenordnung. Die
Gesellschaft ist selbstlos tätig und verfolgt
nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche
Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur
für die satzungsmäßigen Zwecke
verwendet werden. Die Gesellschafter
erhalten keine Zuwendung aus Mitteln der
Gesellschaft. Keine Person darf durch
Ausgaben, die dem Gesellschaftszweck
fremd sind, oder durch unverhältnismäßig
hohe Vergütungen begünstigt werden. |
25.000,00
EUR |
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Menzl, Hendrik, Rostock, * ‒.‒.‒‒
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Bestellt als
Geschäftsführer:
Fehling, Thomas, Rostock, * ‒.‒.‒‒
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
|
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 16.12.2022 |
a)
18.01.2023
Lenz
b)
Fall 1 |