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KLARA WINTER GHK gemeinnützige UG (haftungsbeschränkt), Berlin (HRB 231867)

Firmendaten

Anschrift
Conradstr. 4
13509 Berlin
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: 2021
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: a: 1,00 EUR - 24.999,99 EUR
Branche: 13 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 231867
Amtsgericht: Charlottenburg (Berlin)
Rechtsform: gUG (haftungsbeschränkt)
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die KLARA WINTER GHK gemeinnützige UG (haftungsbeschränkt) aus Berlin ist im Handelsregister Charlottenburg (Berlin) unter der Nummer HRB 231867 verzeichnet. Nach der Gründung am 22.06.2021 hat die KLARA WINTER GHK gemeinnützige UG (haftungsbeschränkt) ihren Standort nicht geändert. Der Unternehmensgegenstand ist laut eigener Angabe 'Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Kunst und Kultur (§ 52 Abs. 2 Nr. 5), der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 7), der Gleichberechtigung von Frauen und Männern (§ 52 Abs. 2 Nr. 18), des Schutzes von Ehe und Familie (§ 52 Abs. 2 Nr. 19), der Kriminalprävention (§ 52 Abs. 2 Nr. 20), mit dem primären Ziel der Stabilisierung der (potenziell) betroffenen Frauen und ihrem Umfeld. Hierzu werden Maßnahmen entwickelt, konzipiert und umgesetzt, die über Gewaltformen informieren, Gewaltformen verhüten, verfolgen und beseitigen, Diskriminierung entgegenwirken, Gleichstellung von Männern und Frauen fokussieren, Rechte der Frauen fördern, Opfer schützen und stabilisieren, auf europäischer Ebene agieren, Netzwerke bilden, mit Kooperationspartnern und Organisationen agieren. Der Zweck der Gesellschaft wird insbesondere verwirklicht durch folgende Maßnahmen: a) § 52 Abs. 2 Nr. 18 (Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern). Die Gesellschaft bietet Gesprächsangebote für Frauen und Männer, pädagogisches Fachpersonal, Lehrer.innen und Schüler.innen: persönlich, politisch, wirtschaftlich, sozial und kulturell, zur Entwicklung eines Bewusstseins für eine gleichberechtigte Gesellschaft. Dafür stehen eine interaktive Internetplattform, Social-Media-Kanäle, Videokonferenzen und Schulungen vor Ort zur Verfügung. Zudem werden Kooperationen und Netzwerke gebildet, aufgebaut und gefördert, welche sich für die Förderung der Gleichberechtigung einsetzen. b) § 52 Abs. 2 Nr. 19 (Schutz der Ehe und der Familie). Hauptschwerpunkt für Förderungsmaßnahmen ist die Gewalt gegen Frauen und ihre Kinder in einer Partnerschaft, weshalb Maßnahmen zur Stärkung und Ermutigung sowie Sensibilisierung für Gewaltsituationen umgesetzt werden sollen, insbesondere durch Sensibilisierung und Stabilisierung von pädagogischen Fachkräften durch Schulungen, insbesondere in Schulen und Kindertagesstätten, Bereitstellung von Unterstützungsangeboten für pädagogische Fachkräfte, Entwicklung von Leitfäden, Erstellung von Informationsmaterial für potenziell betroffene Eltern, Schaffung von Netzwerk-/Beratungsangeboten für (potenziell) betroffene Frauen, Schaffung von Netzwerk-/Beratungsangeboten für pädagogisches Fachpersonal, Konzeption und Aufbau von Projekten, welche den Präventions- und lnterventionsansatz unterstützen und fördern. c) § 52 Abs. 2 Nr. 5 (Förderung von Kunst und Kultur). Schwerpunkt ist hier die Sensibilisierung und Stabilisierung für Gewaltprävention durch Literatur, Kunstprojekte und Ausstellungen. In diesem Zusammenhang wird/werden pädagogisches Personal durch das konzipierte Programm "Handeln durch Kunst", geschult. Schwerpunkt: Gewaltprävention & Elternarbeit. Der künstlerische Ansatz nimmt der Thematik die Schwere und schafft Möglichkeiten, mit Eltern auf einer erweiterten Ebene ins Gespräch zu kommen und somit Elternarbeit neu zu gestalten, betroffenen Frauen eine Kunstplattform zur Verfügung gestellt, Öffentlichkeits- und Kampagnenarbeit zum Thema Gewalt an Frauen und ihren Kindern ausgebaut, Praxisbezug zur Förderung der Gewaltprävention in der soziokulturellen Bildung hergestellt, Aktionen nach lokalen Bedürfnissen entwickelt und umgesetzt, wie Aktivitäten von freien Kulturgruppen und Kulturworkshops, wie Kunstschulungen, Theaterspiele, kultureller Kinder- und Jugendarbeit, Themenwerkstätten und Kunstausstellungen, neue Online-Formate erstellt, die (potenziell) betroffene Frauen sowohl auf der künstlerischen als auch auf der Beratungsebene ansprechen, lnteraktionsprozesse zwischen unterschiedlichen Kulturen initiiert mit dem Ziel der Sensibilisierung für kulturelle, sprachliche und/oder religiöse Verschiedenheit. d) § 52 Abs. 2 Nr. 7 (Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe). lm schulischen Ansatz geht es um die gemeinsame Entwicklung von Fragen und Antworten, wobei - neben dem Schwerpunkt des pädagogischen Fachpersonals - verschiedene Berufsgruppen, Auszubildende, Schüler.innen und Kinder einbezogen werden. ln diesem Zusammenhang wird/werden Demokratiepädagogik und Vermittlung der Kinderrechte im Sinne der Partizipation und der demokratischen Teilhabe in Kindertagesstätten und Grundschulen gefördert durch Projektgestaltung in Kitas, Gespräche, Workshops, Kunst über häusliche Gewalt an Schulen angeboten, Qualifizierungs-, Weiterbildungs- und Schulungsmaßnahmen an pädagogische Fachkräfte für Gewaltformen in pädagogischen Einrichtungen angeboten; in Ausbildungsbetrieben Schulungen zum Thema Partnerschaftsgewalt/häusliche Gewalt durchgeführt, ebenso im künstlerischen Kontext, Schulungen in der stationären Altenhilfe angeboten. Hier kann Gewaltprävention durch Sensibilisierung des Personalmanagements erreicht werden, wie z.B. Maßnahmen zur Re"Handeln durch Kunst" mit pädagogischem Fachpersonal. e) § 52 Abs. 2 Nr. 20 (Förderung der Kriminalprävention). Durch Netzwerkarbeit gemeinsam mit ehemaligen Opfern sollen strukturelle Gewalt, Charaktereigenschaften und Verhalten von Tätern dargestellt werden und so Foren geschaffen werden, welche Empfehlungen an die Praxis erarbeiten und Erfahrungsaustausch ermöglichen. ln diesem Zusammenhang sollen die möglichen Ursachen der Dunkelziffer erarbeitet werden, werden Netzwerkarbeiten, kooperative Arbeiten und Erfahrungsaustausch mit pädagogischem Personal und verschiedenen Trägern zum Thema Viktimisierung und Opferschutz durchgeführt.' Das eingetragene Stammkapital beläuft sich aktuell auf 500,00 EUR. Die KLARA WINTER GHK gemeinnützige UG (haftungsbeschränkt) weist zur Zeit einen Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 28.07.2021)

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Registermeldungen 1

Calendar 26.07.2021
Neueintragung

HRB 231867 B: KLARA WINTER GHK gemeinnützige UG (haftungsbeschränkt), Berlin, Conradstraße 4, 13509 Berlin. Firma: KLARA WINTER GHK gemeinnützige UG (haftungsbeschränkt); Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Conradstraße 4, 13509 Berlin; Gegenstand: Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Kunst und Kultur (§ 52 Abs. 2 Nr. 5), der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 7), der Gleichberechtigung von Frauen und Männern (§ 52 Abs. 2 Nr. 18), des Schutzes von Ehe und Familie (§ 52 Abs. 2 Nr. 19), der Kriminalprävention (§ 52 Abs. 2 Nr. 20), mit dem primären Ziel der Stabilisierung der (potenziell) betroffenen Frauen und ihrem Umfeld. Hierzu werden Maßnahmen entwickelt, konzipiert und umgesetzt, die über Gewaltformen informieren, Gewaltformen verhüten, verfolgen und beseitigen, Diskriminierung entgegenwirken, Gleichstellung von Männern und Frauen fokussieren, Rechte der Frauen fördern, Opfer schützen und stabilisieren, auf europäischer Ebene agieren, Netzwerke bilden, mit Kooperationspartnern und Organisationen agieren. Der Zweck der Gesellschaft wird insbesondere verwirklicht durch folgende Maßnahmen: a) § 52 Abs. 2 Nr. 18 (Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern). Die Gesellschaft bietet Gesprächsangebote für Frauen und Männer, pädagogisches Fachpersonal, Lehrer.innen und Schüler.innen: persönlich, politisch, wirtschaftlich, sozial und kulturell, zur Entwicklung eines Bewusstseins für eine gleichberechtigte Gesellschaft. Dafür stehen eine interaktive Internetplattform, Social-Media-Kanäle, Videokonferenzen und Schulungen vor Ort zur Verfügung. Zudem werden Kooperationen und Netzwerke gebildet, aufgebaut und gefördert, welche sich für die Förderung der Gleichberechtigung einsetzen. b) § 52 Abs. 2 Nr. 19 (Schutz der Ehe und der Familie). Hauptschwerpunkt für Förderungsmaßnahmen ist die Gewalt gegen Frauen und ihre Kinder in einer Partnerschaft, weshalb Maßnahmen zur Stärkung und Ermutigung sowie Sensibilisierung für Gewaltsituationen umgesetzt werden sollen, insbesondere durch Sensibilisierung und Stabilisierung von pädagogischen Fachkräften durch Schulungen, insbesondere in Schulen und Kindertagesstätten, Bereitstellung von Unterstützungsangeboten für pädagogische Fachkräfte, Entwicklung von Leitfäden, Erstellung von Informationsmaterial für potenziell betroffene Eltern, Schaffung von Netzwerk-/Beratungsangeboten für (potenziell) betroffene Frauen, Schaffung von Netzwerk-/Beratungsangeboten für pädagogisches Fachpersonal, Konzeption und Aufbau von Projekten, welche den Präventions- und lnterventionsansatz unterstützen und fördern. c) § 52 Abs. 2 Nr. 5 (Förderung von Kunst und Kultur). Schwerpunkt ist hier die Sensibilisierung und Stabilisierung für Gewaltprävention durch Literatur, Kunstprojekte und Ausstellungen. In diesem Zusammenhang wird/werden pädagogisches Personal durch das konzipierte Programm "Handeln durch Kunst", geschult. Schwerpunkt: Gewaltprävention & Elternarbeit. Der künstlerische Ansatz nimmt der Thematik die Schwere und schafft Möglichkeiten, mit Eltern auf einer erweiterten Ebene ins Gespräch zu kommen und somit Elternarbeit neu zu gestalten, betroffenen Frauen eine Kunstplattform zur Verfügung gestellt, Öffentlichkeits- und Kampagnenarbeit zum Thema Gewalt an Frauen und ihren Kindern ausgebaut, Praxisbezug zur Förderung der Gewaltprävention in der soziokulturellen Bildung hergestellt, Aktionen nach lokalen Bedürfnissen entwickelt und umgesetzt, wie Aktivitäten von freien Kulturgruppen und Kulturworkshops, wie Kunstschulungen, Theaterspiele, kultureller Kinder- und Jugendarbeit, Themenwerkstätten und Kunstausstellungen, neue Online-Formate erstellt, die (potenziell) betroffene Frauen sowohl auf der künstlerischen als auch auf der Beratungsebene ansprechen, lnteraktionsprozesse zwischen unterschiedlichen Kulturen initiiert mit dem Ziel der Sensibilisierung für kulturelle, sprachliche und/oder religiöse Verschiedenheit. d) § 52 Abs. 2 Nr. 7 (Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe). lm schulischen Ansatz geht es um die gemeinsame Entwicklung von Fragen und Antworten, wobei - neben dem Schwerpunkt des pädagogischen Fachpersonals - verschiedene Berufsgruppen, Auszubildende, Schüler.innen und Kinder einbezogen werden. ln diesem Zusammenhang wird/werden Demokratiepädagogik und Vermittlung der Kinderrechte im Sinne der Partizipation und der demokratischen Teilhabe in Kindertagesstätten und Grundschulen gefördert durch Projektgestaltung in Kitas, Gespräche, Workshops, Kunst über häusliche Gewalt an Schulen angeboten, Qualifizierungs-, Weiterbildungs- und Schulungsmaßnahmen an pädagogische Fachkräfte für Gewaltformen in pädagogischen Einrichtungen angeboten; in Ausbildungsbetrieben Schulungen zum Thema Partnerschaftsgewalt/häusliche Gewalt durchgeführt, ebenso im künstlerischen Kontext, Schulungen in der stationären Altenhilfe angeboten. Hier kann Gewaltprävention durch Sensibilisierung des Personalmanagements erreicht werden, wie z.B. Maßnahmen zur Re"Handeln durch Kunst" mit pädagogischem Fachpersonal. e) § 52 Abs. 2 Nr. 20 (Förderung der Kriminalprävention). Durch Netzwerkarbeit gemeinsam mit ehemaligen Opfern sollen strukturelle Gewalt, Charaktereigenschaften und Verhalten von Tätern dargestellt werden und so Foren geschaffen werden, welche Empfehlungen an die Praxis erarbeiten und Erfahrungsaustausch ermöglichen. ln diesem Zusammenhang sollen die möglichen Ursachen der Dunkelziffer erarbeitet werden, werden Netzwerkarbeiten, kooperative Arbeiten und Erfahrungsaustausch mit pädagogischem Personal und verschiedenen Trägern zum Thema Viktimisierung und Opferschutz durchgeführt. Stamm- bzw. Grundkapital: 500,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: 1. Winter, Klara, * ‒.‒.‒‒, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 22.06.2021

Historie 1

26.07.2021
Entscheideränderung

Eintritt
Frau Klara Winter
Geschäftsführer

Registervorgang

Neueintragung 23.07.2021